Datenänderung 14.05.2025 Die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.05.2025 unter anderem mit, dass für das Objekt seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.