Datenänderung 11.04.2025 Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin teilt im Schreiben vom 10.04.2025 mit, dass auf dem Grundstück im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Ostprignitz-Ruppin keine Altlasten oder Verdachtsflächen gemäß § 2 Abs. 3 bis 6 BBodSchG registriert sind. Das bedeutet, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder sonstige vom Grundstück ausgehende Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Dennoch kann das Vorhandensein von Vergrabungen oder umweltgefährdenden Stoffen nicht (gänzlich) ausgeschlossen werden. Der unteren Bodenschutzbehörde ist auch nicht bekannt, ob hier Boden- oder Grundwasseruntersuchungen durchgeführt wurden.