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Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche an der B7

  • Lageskizze - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche an der B7
    Lageskizze
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Auktions-ID 448-0022

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1 EUR *
SP 1 EUR
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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche an der B7
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B7
    07586 Bad Köstritz OT Pohlitz
  • Bundesland Thüringen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 19 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Gera von Pohlitz, Blatt 572, Flur 3 Flurstück 457/3
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Bad Köstritz teilte im Schreiben vom 12.05.2015 Folgendes mit: Das Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. Gegenwärtig als Ackerland genutzt.

    Das Landratsamt Greiz bescheinigte im Schreiben vom 08.05.2015, dass sich nach Auskunft des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS) auf dem Flurstück keine altlastenverdächtigen Flächen befinden.

  • Makrolage
    Bad Köstritz befindet sich am Fluss Weiße Elster im thüringischen Landkreis Greiz und im thüringischen Vogtland, nördlich von Gera.

    Bekannt ist die Landstadt durch das Köstritzer Schwarzbier. Des Weiteren ist Bad Köstritz für die Dahlienzucht überregional bekannt.

    Östlich um die Stadt herum führt die B7, über die in etwa 6 km Entfernung die Anschlussstelle Gera der A4 zu erreichen ist.

    Der Ortsteil Pohlitz liegt östlich der Stadt Bad Köstritz und des Flusses Weiße Elster.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt außerhalb der Ortslage von Pohlitz unmittelbar am straßenbegleitenden Grünstreifen der B7, im Randbereich eines größeren Ackerschlages.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadtbadkoestritz.de
  • Behörde Stadtverwaltung Bad Köstritz, Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz, Tel.: 036 605/ 881 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Das Objekt ist Bestandteil eines Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern.
    Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das dreieckig geschnittene Flurstück 457/3 mit einer Grundstücksgröße von 19 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das Flurstück liegt an der B7 und ist durch eine Straßenendvermessung entstanden.

    Die Verkaufsfläche befindet sich im Randbereich eines größeren Ackerschlages und ist augenscheinlich in die Nutzung der angrenzenden Flächen vertragslos mit einbezogen. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Verkaufsgegenstand liegt am straßenbegleitenden Grünstreifen der B7, hat aber in der Örtlichkeit keine direkte Anbindung an den Straßenkörper, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Hinweise für Altlasten, Naturschutz, Baulasten, Kampfmittel und sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Des Weiteren teilt der Veräußerer mit, dass sich das Flurstück in einem Gebiet mit dem Flurbereinigungsverfahren Weiße Elster I befindet.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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