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Kleine Fläche südlich der A4 ca. 19 km von der Kölner Innenstadt entfernt - Teil des Weges ´Klein Buchholz´

  • Blick auf Umgebung und den Weg Klein Buchholz Richtung Verkaufsfläche - Kleine Fläche südlich der A4 ca. 19 km von der Kölner Innenstadt entfernt - Teil des Weges ´Klein Buchholz´
    Blick auf Umgebung und den Weg Klein Buchholz Richtung Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Kleine Fläche südlich der A4 ca. 19 km von der Kölner Innenstadt entfernt - Teil des Weges ´Klein Buchholz´
    Lageskizze
  • Lageskizze - Kleine Fläche südlich der A4 ca. 19 km von der Kölner Innenstadt entfernt - Teil des Weges ´Klein Buchholz´
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Auktions-ID 448-0021

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
100 EUR *
SP 100 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine Fläche südlich der A4 ca. 19 km von der Kölner Innenstadt entfernt - Teil des Weges ´Klein Buchholz´
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Klein Buchholz
    51429 Bergisch Gladbach ST Moitzfeld
  • Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 148 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bergisch Gladbach von Bensberg-Honschaft, Blatt 7902, Gemarkung Bensberg-Honschaft, Flur 10 Flurstücke 1565 und 1567
  • Belastungen im Grundbuch
    Bestandsverzeichnis: Wegerecht an den Grundstücken der Gemarkung Eschbach Flur 2 Nr. 1323, 1324, eingetragen im Grundbuch von Eschbach Blatt 0004 in Abteilung II Nr. 4.

    Abt. II lfd. Nr. 1: Der Eigentümer der belasteten Parzelle ist verpflichtet, schädliche von den betriebsplanmäßig betriebenen Bergwerksunternehmungen des jeweiligen Eigentümers des Blei-, Kupfer-, Zink- und Eisenerzbergwerks Grünewald (Grundbuch der Bergwerke Blatt 25) ausgehende Einwirkungen durch Entziehung von Wasser zu dulden, ohne Unterlassung, Wiederherstellung, Ersatz von Schaden oder Wertminderung beanspruchen zu können. Eingetragen am 03. September 1951.

    Abt. II lfd. Nr. 2 nur lastend auf Flurstück 1567: Wegerecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Parzelle der Gemarkung Eschbach Flur 2 Nr. 1344 - Blatt 0028 - und Nr. 1401 - Blatt 0245 -.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Bergisch Gladbach teilte dem Voreigentümer im Schreiben vom 16.11.2020 Folgendes mit: Die Flurstücke sind planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Nutzung bzw. Bebaubarkeit ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt für die Flurstücke „landwirtschaftliche Flächen“ dar. Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes, wenn auch ohne Schutzausweisung. Ein kleiner Teil des Flurstücks 1565 ist Teil des Naturschutzgebietes. Die Flurstücke liegen im Schutzstreifen des FFH-Gebietes, der Teil des Flurstücks 1565, der Naturschutzgebiet ist, liegt im FFH-Gebiet (Natura2000). Teile der Flurstücke werden offensichtlich als Weg genutzt, die Randbereiche sind Teil des Waldgebietes. Das Verkaufsobjekt ist nicht erschlossen und liegt näher als 40 m an der Bundesautobahn. Hinweis des Veräußerers: Bauverbotszone nach § 9 FStrG (Bundesfernstraßengesetz).

    Die Stadt Bergisch Gladbach teilte dem Voreigentümer im Schreiben vom 19.10.2020 mit, dass die Flurstücke sich derzeit nicht auf einer registrierten Altlastenverdachtsfläche befinden.

    Weiterhin teilte die Stadt Bergisch Gladbach dem Voreigentümer im Schreiben vom 09.11.2020 mit, dass für die Verkaufsflurstücke keine Eintragungen zu Lasten oder zu Gunsten im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Die Stadt Bergisch Gladbach teilte dem Voreigentümer per E-Mail vom 31.03.2021 mit, dass die Verkaufsfläche nicht vom Denkmalschutz betroffen ist.

    Die Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW teilte dem Voreigentümer im Schreiben vom 19.04.2021 unter anderem mit, dass die Flurstücke über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Grünewald“ und über dem auf Bleierz, Zinkerz und Kupfererz verliehenen Bergwerksfeld „Mariensegen 1“ liegen. Eigentümerin der Bergbauberechtigungen ist die Umicore Mining Heritage GmbH, Rodenbacher Chaussee 4 in 63457 Hanau.
    Bei Bergschadensersatzansprüchen und Bergschadensverzicht handelt es sich um Angelegenheiten, die auf privatrechtlicher Ebene zwischen Grundeigentümer und Bergwerksunternehmerin oder Bergwerkseigentümerin zu regeln sind. Diese Angelegenheiten fallen nicht in die Zuständigkeit der Bergbehörde.
    Das gilt auch bei der Festlegung von Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Bergschäden. Bei anstehenden Baumaßnahmen sollte die Bergwerkseigentümerin gefragt werden, ob noch mit Schäden aus ihrer Bergbautätigkeit zu rechnen ist und welche „Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen“ die Bergwerkseigentümerin im Hinblick auf ihre eigenen Bergbautätigkeiten für erforderlich hält.

    Unabhängig von den privatrechtlichen Belangen wird mitgeteilt, dass in den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen im Bereich der Grundstücke kein Bergbau dokumentiert ist.

    Ergänzend dazu teilte Umicore Mining Heritage GmbH im Schreiben vom 03.05.2021 Folgendes mit: Für die Flurstücke wurden aufgrund der uns vorliegenden Grubenpläne keine bergbaulichen Tätigkeiten durchgeführt. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der langen Bergbautradition in dieser Region die Möglichkeit einer (z.B. in Grubenplänen nicht eingezeichneten oder von Dritten illegal betriebenen) bergbaulichen Tätigkeit, auch unsererseits, nie mit völliger Gewissheit ausgeschlossen werden kann. Mit obiger Aussage übernehmen wir daher keine Gewähr für das Nichtvorliegen von Risiken, die mit bergbaulichen Tätigkeiten zusammenhängen.
    Es werden von der Fa. Umicore Mining Heritage GmbH auch in Zukunft keine bergbaulichen Tätigkeiten mehr stattfinden.
    Einer Löschung der zu unseren Gunsten eingetragenen Grunddienstbarkeit (‚Bergschadensverzicht‘) für die Flurstücke 1565 und 1567 stimmen wir nicht zu.

    Die Stadt Bergisch Gladbach leitete am 22.04.2021 ein Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16.04.2021 an den Voreigentümer weiter, in dem mitgeteilt wird, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich liefern. Daher ist eine Überprüfung des Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion.

    Die Stadt Bergisch Gladbach bescheinigt dem Voreigentümer im Schreiben vom 29.08.2022, dass über das Grundstück die Straße ´Klein Buchholz´ verläuft. Die Straße befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, wird nicht von ihr unterhalten und wurde bisher nicht öffentlich gewidmet. Es handelt sich insofern derzeit um eine Privatstraße.
    Das Grundstück unterliegt nach heutiger Sach- und Rechtslage nicht der Erschließungsbeitragspflicht gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
    Die Erhebung von Erschließungsbeiträge setzt voraus, dass es sich bei dem Grundstück um Bauland im Sinne der Verkehrsauffassung handelt. Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zuzuordnen. Flächen im Außenbereich gelten definitionsgemäß nicht als Bauland, da sie nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen und nur für einen eng begrenzten Personenkreis bebaubar sind.
    Des Weiteren können Erschließungsbeiträge nur für straßenrechtlich öffentliche Straßen erhoben werden. Wie ausgeführt erfüllt ´Klein Buchholz´ diese Voraussetzung bisher nicht.
    Darüber hinaus unterliegen Flächen, die ihrerseits der Erschließung dienen, nicht der Erschließungsbeitragspflicht (Grundsatz: „Erschließungsanlagen erschließen keine Erschließungsanlagen“). Die Teilflächen der Flurstücke, über die die Straße ´Klein Buchholz´ verläuft, sind daher auch aus diesem Grund nicht beitragspflichtig.
    Aus diesen Gründen ist derzeit auch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW ausgeschlossen.
    Sollten sich die dargelegten Umstände, insbesondere die planungsrechtliche Einstufung der Grundstücke, die Rechtsnatur der Straße ´Klein Buchholz´ oder die Gesetzeslage, zukünftig ändern, kann dies zu einer abweichenden beitragsrechtlichen Beurteilung führen.

    Im Schreiben vom 30.03.2021 bescheinigte die Stadt Bergisch Gladbach dem Voreigentümer, dass für die Flurstücke der einmalige Kanalanschlussbeitrag für den Schmutz- und Regenwasserkanal bisher nicht erhoben wurde. Dies liegt sowohl am fehlenden Baurecht als auch an der bisher fehlenden Kanalisation. Es sind aktuell keine Anzeichen zu erkennen, dass sich zukünftig etwas daran ändert.
  • Makrolage
    Bergisch Gladbach ist eine große kreisangehörige Stadt im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen. Als Kreisstadt ist sie auch Mittelzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises.

    Im Westen grenzt sie unmittelbar an Köln, im Norden an Leverkusen, beide sind kreisfreie Städte. Es folgen im Uhrzeigersinn Odenthal, Kürten, Overath und Rösrath, die alle zum Rheinisch-Bergischen Kreis gehören.

    Bergisch Gladbach liegt etwa zehn Kilometer östlich des Rheins.

    Durch das südliche Stadtgebiet führt die A4 von Köln nach Olpe, die im Westen der Stadt bereits auf Kölner Stadtgebiet die A3 Frankfurt-Köln-Oberhausen kreuzt. Ferner führen die B55 und B506 durch das Stadtgebiet.

    Moitzfeld ist ein Stadtteil von Bergisch Gladbach.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt südlich von Mitteleschbach, einem Ortsteil von Bergisch Gladbach, und südlich der A4, in unmittelbarer Nähe zum bebauten Grundstück Klein Buchholz 2.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.bergischgladbach.de
  • Behörde Stadt Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/ 14 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine unregelmäßig geschnittene Fläche mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 148 m², bestehend aus den 2 zusammenhängenden Flurstücken 1565 mit 38 m² und 1567 mit 110 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die im Grundbuch als Verkehrsfläche verzeichneten Flurstücke stellen überwiegend einen Teil der Straße „Klein Buchholz“ dar. Die Randbereiche der Verkaufsfläche sind Teil des angrenzenden Waldgebietes.

    Die Verkaufsfläche selbst ist über die Privatstraße ´Klein Buchholz´, die aus Mitteleschbach kommend und unter der A4 verläuft, erreichbar. Für die Nutzung der Privatstraße besteht für den Verkaufsgegenstand weder eine dingliche Sicherung noch eine vertragliche Regelung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Flurstücke in Verbindung setzen.

    Zugunsten des Verkaufsgegenstandes ist ein Wegerecht im Grundbuch über die Flurstücke 1323 und 1324 der Flur 2 in der Gemarkung Eschbach eingetragen.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das in unmittelbarer Nähe liegende bebaute Grundstück Klein Buchholz 2 partiell die Verkaufsfläche vertragslos in die Nutzung mit einbezogen hat. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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