Datenänderung 11.03.2025 Die Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb. teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 28.02.2025 unter anderem Folgendes mit: Seitens der Behörde bestehen lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und liegt nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.