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3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg

  • Lageskizze Flurstücke 26/3 und 26/4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Lageskizze Flurstücke 26/3 und 26/4
  • Lageskizze Flurstücke 26/3 und 26/4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Lageskizze Flurstücke 26/3 und 26/4
  • Umgebungsskizze Flurstücke 26/3 und 26/4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Umgebungsskizze Flurstücke 26/3 und 26/4
  • Lageskizze Flurstück 4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Lageskizze Flurstück 4
  • Lageskizze Flurstück 4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Lageskizze Flurstück 4
  • Umgebungsskizze Flurstück 4 - 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
    Umgebungsskizze Flurstück 4

Auktions-ID 439-0025

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
340 EUR *
SP 65 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 3 Flurstücke im Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe L13 und nahe Sarglebener Dorfstraße
    19357 Karstädt OT Garlin GT Seetz und Sargleben
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 657 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Perleberg von Seetz, Blatt 976, Gemarkung Seetz, Flur 5 Flurstück 4 und Amtsgericht Perleberg von Sargleben, Blatt 828, Gemarkung Sargleben, Flur 5 Flurstücke 26/3 und 26/4
  • Belastungen im Grundbuch
    Blatt 976 und Blatt 828 jeweils
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Die amtsfreie Gemeinde Karstädt befindet sich im nordwestlichen Teil Brandenburgs an der Grenze zu Mecklenburg.

    Die Landschaft von Karstädt und Umgebung wird durch ausgedehnte Wald- und Wiesenflächen geprägt. Des Weiteren fließt durch das Gemeindegebiet die Löcknitz.

    Zu den Sehenswürdigkeiten gehören zahlreiche Kirchen, alte Schlossanlagen und Gutshäuser.

    In Karstädt besteht Anschluss an den Regionalbahnverkehr Richtung Berlin und Wismar.

    Der Ortsteil Garlin mit den bewohnten Gemeindeteilen Seetz und Sargleben liegt nordwestlich des Kernortes Karstädt an der L133. Am nördlichen Ortsrand verlaufen die B5 und die A14. Die L13 verläuft südlich des Ortes.
  • Mikrolage
    Das Flurstück 4 der Gemarkung Seetz liegt südwestlich außerhalb von Seetz innerhalb von größeren Landwirtschaftsflächen südlich der L13.

    Die beiden mit der Spitze zusammenhängenden Flurstücke 26/3 und 26/4 liegen am südöstlichen Ortsrand von Sargleben, im Randbereich einer größeren Grünland-/Landwirtschaftsfläche und am südlichen Ufer des ´Achterberger Grabens´.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Das Flurstück 26/3 liegt größtenteils und das Flurstück 26/4 vollumfänglich im Randbereich des Bodendenkmales 110679 - (Dorfkern Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalter).
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Google Maps Koordinaten
    Flur 5 Flurstück 4: 53.159917, 11.618073
    Flur 5 Flurstücke 26/3 und 26/4: 53.184492, 11.656333
  • Internetadresse Gemeinde
    www.gemeinde-karstaedt.de
  • Behörde Gemeindeverwaltung Karstädt, Mühlenstraße 1, 19357 Karstädt, Tel.: 038 797/ 77 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Flurstücke 26/3 und 26/4 sind Bestandteil eines Bodenordnungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Bodenordnungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe der Grundstücke ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 3 Flurstücke mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 657 m², bestehend aus den beiden mit der Spitze zusammenhängenden Flurstücken 26/3 mit 152 m² und 26/4 mit 15 m² der Flur 5 in der Gemarkung Sargleben und dem separaten Flurstück 4 mit 490 m² der Flur 5 in der Gemarkung Seetz, jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das lang und schmal geschnittene und im Grundbuch als Wasserfläche verzeichnete Flurstück 4 war vermutlich vormals Teil eines Grenzgrabens zur Nachbargemarkung Mellen (zur Stadt Lenzen gehörend) hin und ist heute Teil zweier gemarkungsübergreifender Ackerschläge.

    Bei den im Grundbuch als Grünland verzeichneten Flurstücken 26/3 und 26/4 handelt es sich um Grünlandflächen als Ausläufer eines größeren Grünlandschlages, unweit des südöstlichen Ortsrandes von Sargleben, von diesem jedoch durch den breiten ´Achterberger Graben´ getrennt.

    Lt. Angabe des Veräußerers befinden sich die Flurstücke 26/3 und 26/4 im Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und im Vogelschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens A14 Garlin, 4001 U.

    Nach vorliegenden Unterlagen liegen das Flurstück 26/3 größtenteils und das Flurstück 26/4 vollumfänglich im Randbereich des Bodendenkmales 110679 - (Dorfkern Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalter).

    Ansonsten sind dem Veräußerer keine weitere Schutzgebietsbetroffenheit, keine Altlasten, keine Bau- oder sonstige Bodendenkmale sowie keine Ausweisung als Kampfmittelverdachtsfläche zu den 3 Verkaufsflurstücken bekannt.

    Alle Verkaufsflurstücke werden offenbar gemeinsam mit den angrenzenden Flächen bewirtschaftet (Lage in Feldblöcken). Dem Veräußerer liegen keine Pachtverträge vor bzw. sind keine vertraglichen Vereinbarungen bekannt, anderweitig begründete Pachtverhältnisse können aber nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Die Verkaufsflächen haben jeweils keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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