Datenänderung 18.11.2024 Die Gemeinde Kolkwitz teilt im Schreiben vom 14.11.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörden lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Waldfläche. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.