Datenänderung 30.10.2024 Die Stadtverwaltung Trebsen teilt im Schreiben vom 28.10.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan bzw. ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.