Datenänderung 08.10.2024 Die Stadt Zeitz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 30.09.2024 unter anderem mit mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Landwirtschaft. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.