Datenänderung 15.08.2024 Die Gemeinde Kolkwitz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 08.08.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung für die Gemarkung Krieschow als Flächen für die Landwirtschaft + Flächen für Wald, Aufforstung/Wiederbewaldung (Ausgleichsmaßnahmen) und für die Gemarkung Kolkwitz als Erholungswald + teils geschützte Biotope. Die Flurstücke 198, 269 der Flur 1 Gemarkung Krieschow liegen in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.