Datenänderung 12.07.2024 Die Gemeinde Frankenblick teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 08.07.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde keine Auflagen und/oder Mängel bekannt sind. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Gewerbegebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.