Datenänderung 02.07.2024 Die Verbandsgemeinde Liebenwerda teilt im Schreiben vom 02.07.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung der Flurstücke 59 und 128 als Wald und des Flurstücks 63 als Fläche für Wald; Schutz-, Pflege- und Entwicklungsfläche. Für die Flächen besteht kein Denkmalschutz und es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB und Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass das Flurstück 59 in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.