Datenänderung 10.06.2024 Das Amt Ruhland teilt im Schreiben vom 10.06.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Waldfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB. Das Objekt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Denkmalschutz besteht nicht. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/ 2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.