Datenänderung 07.06.2024: Neuendorf b. Brück Flur 2 Flurstück 20: Das Amt Brück teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 07.06.2024 u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für das Grundstück bestehen. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindliche Flurstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.