Datenänderung 11.06.2024: Die Stadt Liebenwalde teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 10.06.2024 u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für den Verkaufsgegenstand bekannt sind. Das Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Vogelschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.