Datenänderung 24.06.2024 Die Stadtverwaltung Altenburg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 11.06.2024 unter anderem mit, dass die Flurstücke sich im Geltungsbereich des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Altenburg befinden. Die Grundstücke der Gemarkung Knau, Flurstücke 79, 80, 81, nähe Am Spitzenberg, sind gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als Grünfläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Ferner sind die Flächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Industriegebiet, hier als Bauschutzbereich Flugplatz Altenburg-Nobitz dargestellt. Des Weiteren befinden sich die Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB. Ferner liegt der Verkaufsgegenstand in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.