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Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**

  • Verkaufsgegenstand - Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
    Verkaufsgegenstand
  • Lage
    Lage "Am Wiesenweg"
  • Lage an der
    Lage an der "Lindenstraße"
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    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
    Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze - Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
    Lageskizze

Auktions-ID 429-0009

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.600 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Lindenstraße // Am Wiesenweg
    03103 Neu-Seeland OT Lindchen
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 931 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Senftenberg Grundbuch von Lindchen Blatt 72 Gemarkung Lindchen Flur 1 Flurstück 42
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 09.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Es existiert weder ein Bebauungs- noch Flächennutzungsplan. Es sind keine offenen Forderungen bezüglich Erschließungsmaßnahmen vorhanden, neue Maßnahmen sind nicht geplant.

    Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 04.07.2023 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorhanden sind.

    Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.02.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand über die Straße ´Am Wiesenweg´ straßenseitig erschlossen ist.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg - Kampfmittelbeseitigungsdienst - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 01.02.2024 u.a. mit, dass eine eingehende Prüfung auf dem Verkaufsgegenstand keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben hat. Es ist nicht erforderlich Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen.

    Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt und Bauaufsicht - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 09.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung nicht im Altlastenkataster des Landes Brandenburg erfasst ist.

    Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 07.03.2024 u.a. mit, dass zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine naturschutzrechtlichen Belange vorliegen. Ergänzend weist die Behörde auf folgendes hin: Gemäß § 4 Gehölzschutzverordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (GehölzSch-VO LK OSL) ist es verboten, geschützte Bäume oder Hecken zu beseitigen, zu zerstören, in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern oder den Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich zu beschädigen. Ferner ist es gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Sträucher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden.

    Naturschutzrechtliche Erfordernisse zur Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz bleiben von dieser Auskunft unberührt und bedürfen der Einzelfallprüfung. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist in der Regel nicht als Eingriff anzusehen, soweit die Anforderungen an die gute fachliche Praxis eingehalten werden.

    Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.02.2024 u.a. mit, dass es seitens des Amtes Altdöbern keine naturschutzrechtlichen Beschränkungen gibt, verweist allerdings auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und seine Gehölzschutzverordnung.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Neu-Seeland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg liegt in der Niederlausitz, rund 22 Kilometer südwestlich von Cottbus.

    Der Gemeindeteil Lieske liegt an der Bundesstraße 156 zwischen Senftenberg und Spremberg, der Ortsteil Lindchen an der Bundesstraße 169 zwischen Senftenberg und Drebkau und der Gemeindeteil Leeskow an der Landesstraße 531. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Großräschen an der A 13 Berlin-Dresden.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im Norden des Ortsteils Lindchen im Kreuzungsbereich der Lindenstraße / Am Wiesenweg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Flur 1 der Gemarkung Lindchen ist unter der Bodendenkmalnummer 80120 „Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ in der Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand: 31.12.2022) eingetragen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.amt-altdoebern.de/
  • Behörde Amt Altdöbern, Marktstraße 1, 03229 Altdöbern, Tel.: 035434 600 - 10
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück in Ecklage ´Am Wiesenweg´ zur ´Lindenstraße´ mit einer Größe von 931 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der unbebaute Verkaufsgegenstand grenzt westlich an ein bebautes Grundstück an (Am Wiesenweg 2) und ist mit Laubbäumen sowie Sträuchern bewachsen.

    Strom, Trinkwasser und Telekommunikation liegen in der Straße ´Am Wiesenweg´, das Grundstück selbst verfügt über keine Anschlüsse.

    Der Verkaufsgegenstand liegt im Bereich des Bodendenkmals „Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ (Bodendenkmalnummer 80120 der Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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