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Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
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Verkaufsgegenstand
Lage "Am Wiesenweg"
Lage an der "Lindenstraße"
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Lageskizze
Lageskizze
Auktions-ID
429-0009
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (04.07.2024)
2.600 EUR
*
von
49D1AB92
SP 1.000 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
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Datenänderung
Dokumente
Lageskizze
Lageskizze mit Luftbild
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Straßenseitig erschlossenes Grundstück **mit Laubbäumen und Sträuchern bewachsen**
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Lindenstraße // Am Wiesenweg
03103
Neu-Seeland OT Lindchen
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Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
931 m², lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Senftenberg Grundbuch von Lindchen Blatt 72 Gemarkung Lindchen Flur 1 Flurstück 42
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Vertragsfrei
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 09.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Es existiert weder ein Bebauungs- noch Flächennutzungsplan. Es sind keine offenen Forderungen bezüglich Erschließungsmaßnahmen vorhanden, neue Maßnahmen sind nicht geplant.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 04.07.2023 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorhanden sind.
Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.02.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand über die Straße ´Am Wiesenweg´ straßenseitig erschlossen ist.
Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg - Kampfmittelbeseitigungsdienst - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 01.02.2024 u.a. mit, dass eine eingehende Prüfung auf dem Verkaufsgegenstand keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben hat. Es ist nicht erforderlich Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt und Bauaufsicht - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 09.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung nicht im Altlastenkataster des Landes Brandenburg erfasst ist.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 07.03.2024 u.a. mit, dass zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine naturschutzrechtlichen Belange vorliegen. Ergänzend weist die Behörde auf folgendes hin: Gemäß § 4 Gehölzschutzverordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (GehölzSch-VO LK OSL) ist es verboten, geschützte Bäume oder Hecken zu beseitigen, zu zerstören, in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern oder den Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich zu beschädigen. Ferner ist es gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Sträucher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden.
Naturschutzrechtliche Erfordernisse zur Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz bleiben von dieser Auskunft unberührt und bedürfen der Einzelfallprüfung. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist in der Regel nicht als Eingriff anzusehen, soweit die Anforderungen an die gute fachliche Praxis eingehalten werden.
Das Amt Altdöbern teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.02.2024 u.a. mit, dass es seitens des Amtes Altdöbern keine naturschutzrechtlichen Beschränkungen gibt, verweist allerdings auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und seine Gehölzschutzverordnung.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Die Gemeinde Neu-Seeland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg liegt in der Niederlausitz, rund 22 Kilometer südwestlich von Cottbus.
Der Gemeindeteil Lieske liegt an der Bundesstraße 156 zwischen Senftenberg und Spremberg, der Ortsteil Lindchen an der Bundesstraße 169 zwischen Senftenberg und Drebkau und der Gemeindeteil Leeskow an der Landesstraße 531. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Großräschen an der A 13 Berlin-Dresden.
Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt im Norden des Ortsteils Lindchen im Kreuzungsbereich der Lindenstraße / Am Wiesenweg.
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Ja
Denkmalschutz Bemerkung
Flur 1 der Gemarkung Lindchen ist unter der Bodendenkmalnummer 80120 „Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ in der Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Stand: 31.12.2022) eingetragen.
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Internetadresse Gemeinde
https://www.amt-altdoebern.de/
Behörde
Amt Altdöbern, Marktstraße 1, 03229 Altdöbern, Tel.: 035434 600 - 10
Besichtigungsverm. Außendienst
kein
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück in Ecklage ´Am Wiesenweg´ zur ´Lindenstraße´ mit einer Größe von 931 m², lt. Grundbuchangaben.
Der unbebaute Verkaufsgegenstand grenzt westlich an ein bebautes Grundstück an (Am Wiesenweg 2) und ist mit Laubbäumen sowie Sträuchern bewachsen.
Strom, Trinkwasser und Telekommunikation liegen in der Straße ´Am Wiesenweg´, das Grundstück selbst verfügt über keine Anschlüsse.
Der Verkaufsgegenstand liegt im Bereich des Bodendenkmals „Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ (Bodendenkmalnummer 80120 der Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
03103 Neu-Seeland OT Lindchen
Brandenburg
2.045
Besucher
Kontakt
Deutsche Internet
Immobilien Auktionen GmbH
Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin
030 - 88 46 88 80
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