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Verpachtete Landwirtschaftsfläche von über 1,2 Hektar **etwa 55 km von Wolfsburg entfernt**

  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Verpachtete Landwirtschaftsfläche von über 1,2 Hektar **etwa 55 km von Wolfsburg entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Verpachtete Landwirtschaftsfläche von über 1,2 Hektar **etwa 55 km von Wolfsburg entfernt**
    Lageskizze

Auktions-ID 428-0014

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
8.800 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Verpachtete Landwirtschaftsfläche von über 1,2 Hektar **etwa 55 km von Wolfsburg entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Südöstlich der L8
    29410 Hansestadt Salzwedel OT Tylsen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 12.242 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Salzwedel Grundbuch von Salzwedel Blatt 16479 Flur 5 Flurstücke 8/2, 8/4 und 8/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1 (betrifft Flurstück 8/2 der Flur 5): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gasleitungsrecht - Pes 261-GSP Nph) für die GDF SUEZ E & P DEUTSCHLAND GMBH.

    Abt. II, lfd. Nr. 2 (betrifft Flurstück 8/2 der Flur 5): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (E-Kabel Pes 261 einschließlich Nebenanlagen) für die GDF SUEZ E & P Deutschland GmbH.

    Abt. III: Keine Eintragungen

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nr. 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Hansestadt Salzwedel teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 14.05.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft, teilweise Wasserflächen ausgewiesen ist. Denkmalschutz: Teilweise Kultur- und Flächendenkmal. Lage im Landschaftsschutzgebiet LSG 007 ´Salzwedel-Diesdorf´ sowie FFH-Entwicklungsfläche. Es gibt Hinweise für Altlasten bzw. Bodenkontaminationen: Erdgas-Betriebspunkt ´E PES 261/87´.Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB und Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Der Altmarkkreis Salzwedel (Amt für Wasserwirtschaft und Naturschutz - untere Bodenschutzbehörde) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 02.02.2015 u.a. Folgendes mit: Die Flurstücke 8/6 und 8/10 sind in dem nach § 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Altmarkkreises Salzwedel nicht als altlastverdächtige Flächen oder als Altlast erfasst. Somit bestehen aus der Sicht der Altlasten keine bodenschutzrechtlichen Hinweise und Bedenken. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 8/2 befindet sich die Betriebsfläche der Erdgassonde E Peckensen 261/87 (E Pes 261/71) zur Erdgasförderung. Diese unterliegt nach § 69 BBergG der ´Allgemeinen Aufsicht´ durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LAGB). Gemäß § 18 Abs. 3 BodSchAG LSA ist bei den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben die Bergbehörde, hier das LAGB, zuständig und ist auch nach § 18 Abs. 1 BodSchAG LSA die Untere Bodenschutzbehörde, die zur Auskunft aus dem Altlastenkataster nach § 9 BodSchAG LSA zuständig ist. Die Rückbauflächen der Bohrschlammgruben innerhalb der Flurstücke 8/4 und 8/5 sind in dem nach § 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) unter der Reg.-Nr.: 15082455002403 archiviert und als saniert erfasst. Damit bestehen für die Rückbaubereiche der Bohrschlammgruben aus der Sicht der Altlasten keine Belastungen des Bodens. Nach dem vollständigen Rückbau der Bohrschlammgruben sind die zugehörigen Flurstücksbereiche (Teile der Flurstücke) durch das LAGB aus dem Bergrecht entlassen worden und befinden sich gemäß §18 Abs. 1 BodSchAG LSA in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel. Gemäß dem Abschlussbetriebsplan W 2A/97 Nachtrag Nr.: 03/08 vom 14.02.2014 zum Rückbau und zur Wiedernutzbarmachung des Schlammgrubenbereiches am Betriebspunkt E Pes 261/87 erfolgte mit Zustimmung der BVVG eine biotopartige Nachnutzung des Standortes mit dem Ziel, eine natürlichen Weiterentwicklung der Landschaft durch Anlage von zwei offenen Gruben zur Kleingewässerherstellung zu sichern.

    Der Altmarkkreis Salzwedel - Umweltamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.03.2024 u.a. Folgendes mit: Die Flurstücke 8/2, 8/4 und 8/5 der Flur 5 sind in dem nach § 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Altmarkkreises Salzwedel allesamt aufgrund des Erdgasbetriebspunktes mit der ortsüblichen Bezeichnung ´E Pecksensen 261/87 (E Pes 261/87) unter der Reg.-Nr.: 151 81 525 0 2403´ als sanierte und archivierte Altlast (Altstandort) erfasst. Jedoch sind die angefragten Flurstücke - wie nachfolgend dargestellt - aus bergrechtlicher Sicht unterschiedlich eingestuft. Eine Teilfläche des Flurstückes 8/2 der Flur 5 in der Gemarkung Tylsen wird durch die ehem. Betriebsfläche der Erdgassonde E Peckensen 261/87 (E Pes 261/87) zur Erdgasförderung und die zugehörige Zufahrt zum Betriebspunkt eingenommen. Der Sondenplatz wurde in 2022 nach dem Abschlussbetriebsplan Nr. 19/03, Nachtrag Nr. 06/17 SP rückgebaut. Eine Abschlussdokumentation zum Rückbau des Sondenplatzes liegt noch nicht vor. Der Sondenplatz unterliegt der ´Allgemeinen Aufsicht´ nach § 69 BBergG - Bergaufsicht - durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LAGB). Gemäß § 18 Abs. 3 BodSchAG LSA ist bei den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben die Bergbehörde, hier das LAGB, zuständig. Aufgrund der Regelungen in § 18 Abs. 1 BodSchAG LSA fungiert das LAGB in diesem Fall auch als Untere Bodenschutzbehörde, die für die Erteilung der Auskunft aus dem Altlastenkataster nach § 9 BodSchAG LSA zuständig ist. Im Ostteil der Flurstücke 8/4 und 8/5 befand sich das Bohrschlammgrubensystem des Erdgasbetriebspunktes E Pes 261/87, das im Jahr 2012 nach dem Abschlussbetriebsplan W2A/97, Nachtrag Nr. 03/08 vom 14.02.2014 rückgebaut worden ist. Im Zuge der Rückbauarbeiten wurden die Bohrschlammgruben 1 und 2 vollständig ausgekoffert. In der Grube 3 wurde kein Bohrschlamm angetroffen, weitere Bohrschlammgruben waren am Standort nicht vorhanden. Die Rückbauflächen der Bohrschlammgruben innerhalb der Flurstücke 8/4 und 8/5 der Flur 5 in der Gemarkung Tylsen sind in dem nach § 9 BodSchAG LSA geführten Kataster schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (Altlastenkataster) unter der o.g. Reg.-Nr. als saniert und archiviert erfasst. Damit bestehen für die Rückbaubereiche der Bohrschlammgruben aus der Sicht der Altlasten keine Belastungen des Bodens. Nach dem vollständigen Rückbau der Bohrschlammgruben sind die betreffenden Flurstücksbereiche durch das LAGB im Jahr 2014 aus der Bergaufsicht entlassen worden. Gemäß dem Abschlussbetriebsplan W 2A/97 Nachtrag Nr.: 03/08 vom 14.02.2014 zum Rückbau und zur Wiedernutzbarmachung des Schlammgrubenbereiches am Betriebspunkt E Pes 261/87 erfolgte - mit Zustimmung der BWG - eine biotopartige Nachnutzung des Standortes mit dem Ziel, eine natürlichen Weiterentwicklung der Landschaft durch das Anlegen von zwei offenen Gruben zur Kleingewässerherstellung zu sichern.
  • Nettojahresmiete Ca. 362 €
  • Nettojahresmiete Bemerkung beträgt die anteilige Jahresnettopacht zzgl. Nutzungsentgelt.
  • Makrolage
    Die Hansestadt Salzwedel ist Kreisstadt des Altmarkkreises Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

    Die Mittelstadt liegt im nordwestlichen Teil der Altmark an der Einmündung der Salzwedeler Dumme in die Jeetze. Benachbarte regional bedeutsame Städte sind Uelzen (im Westen, ca. 51 km), Lüchow (im Norden, etwa 17 km), Gardelegen (im Süden, ca. 44 km) und Arendsee (im Osten, etwa 24 km).

    Die B71 (Magdeburg-Gardelegen-Salzwedel-Uelzen-Bremerhaven) quert Salzwedel von Nordwesten nach Südosten und die B248 (Northeim-Wolfsburg-Salzwedel-Dannenberg) in Süd-Nord-Richtung, während die B190 (Salzwedel-Arendsee-Seehausen) in östlicher Richtung von Salzwedel ausgeht.

    Tylsen, ein nach Süden straßendorfartig erweitertes Rundplatzdorf mit Kirche, liegt etwa 10 km südwestlich von Salzwedel in der Altmark am Flüsschen Dumme. Bis Ende 2009 war Tylsen mit seinem Ortsteil Niephagen eine eigenständige Gemeinde und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Salzwedel-Land. Im Zuge der Gebietsreform wurden beide Dörfer als Ortsteile nach Salzwedel eingemeindet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich südöstlich außerhalb des Ortes im Bereich der südöstlichen Gemarkungsgrenze. Der Standort ist umgeben von forst- und landwirtschaftlichen Flächen. Nordwestlich führt die Landstraße L8 (Niephagen nach Wallstawe) vorbei, von der aus nach Kartenmaterial Feldwege zum Standort führen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Der Verkaufsgegenstand ist teilweise ein Kultur- und Flächendenkmal.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.salzwedel.de
  • Behörde Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, Tel.: 039 01/ 65 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen drei teilweise zusammenhängende Flurstücke am Standort eines ehemaligen Erdgasbetriebes mit einer Gesamtfläche von 12.242 m², lt. Grundbuchangaben.

    Im Grundbuch sind die einzelnen Flächen wie folgt bezeichnet:
    Flurstück 8/2: 5.301 m² Landwirtschaft, Förderanlage, Gehölz
    Flurstück 8/4: 2.439 m² Landwirtschaft, Förderanlage, Gewässer
    Flurstück 8/5: 4.502 m² Landwirtschaft, Förderanlage, Gewässer

    Die Flurstücke 8/4 und 8/5 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 8/2 ca. 3.806 m² sind bis zum 30.09.2025 zur landwirtschaftlichen Nutzung mit einer anteiligen Jahresnettopacht von ca. 299 EUR verpachtet.

    Für eine Teilfläche des Verkaufsgegenstandes von ca. 2.440 m² besteht ein Grundüberlassungsvertrag für den Sonden- und Betriebsplatz mit einem jährlichen Nutzungsentgelt von ca. 63 EUR.

    Da der Verkaufsgegenstand Teil eines ehemaligen Erdgasbetriebes war, unterliegt der Sondenplatz der ´Allgemeinen Aufsicht´ nach § 69 BBergG - Bergaufsicht - durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LAGB). Eine Abschlussdokumentation zum Rückbau liegt dem Veräußerer noch nicht vor. Die ehemalige Betriebsfläche nebst Zufahrt ist gemäß Kartenmaterial mit Gittersteinen befestigt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Nutzungsänderung des Grundstückes mit dem LAGB bzw. dem Landkreis abzustimmen ist.

    Gemäß Kartenmaterial ist der Verkaufsgegenstand über angrenzende Feld- und Wirtschaftswege zu erreichen. Inwieweit diese Wege öffentlich gewidmet sind, konnte durch das Auktionshaus nicht geklärt werden. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Alle Angaben zum Verkaufsgegenstand wurden vom Eigentümer übermittelt, eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses erfolgte nicht.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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