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Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65
    Lageskizze
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    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65
    Umgebungsskizze
  • Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65

Auktions-ID 428-0017

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.200 EUR *
SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Waldfläche in der Südpfalz nahe der A65
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Insheimer Grenzweg bzw. nördlich der B38
    76865 Insheim
  • Bundesland Rheinland-Pfalz
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.400 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Landau in der Pfalz von Landau in der Pfalz, Blatt 8625, Gemarkung Insheim, Flur 0 Flurstück 1754
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim teilt im Schreiben vom 13.05.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Landwirtschaft. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und es besteht kein Denkmalschutz. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB und Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bestätigte im Schreiben vom 06.02.2024, dass auf dem Flurstück keine Baulasteintragungen vorgenommen wurden bzw. im Baulastenverzeichnis keine Baulasten vermerkt sind.

    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd teilte im Schreiben vom 01.10.2015 mit, dass zu dem Grundstück keine Aufführungen im Bodeninformationssystem/Bodenkataster (BisBoKat) des Landes Rheinland-Pfalz festgestellt wurden.
  • Makrolage
    Insheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Herxheim an.

    Insheim liegt in der Südpfalz. Nachbargemeinden sind Landau in der Pfalz, Herxheim bei Landau/Pfalz, Erlenbach bei Kandel, Steinweiler, Rohrbach (Pfalz) und Impflingen.

    Die Insheimer Wirtschaft zeichnet sich vor allem durch die große Anzahl von Weingütern, die zur Großlage Herrlich im Weinanbaugebiet Pfalz gehören, aus.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt nördlich außerhalb von Insheim und hier zwischen dem unbefestigten Weg Insheimer Grenzweg, einer Bahntrasse und der B38.

    Die Umgebung besteht überwiegend aus Landwirtschafts- und teilweise bewaldeten Flächen. Östlich der Verkaufsfläche befindet sich die Autobahnauf- und -abfahrt Landau Süd an der A65.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Schutzgebiete können im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz ´LANIS´ von jedem eingesehen werden: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.vg-herxheim.de
  • Behörde Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Tel.: 07276/ 501 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Kaufgegenstand wurde aufgrund seiner Lage in einem von Kriegsereignissen oder militärischen Nutzungen betroffenen Gebiet (strategische Luftangriffe durch die US- Army Air Force) auf Belastungen durch Kampfmittel untersucht. Untersuchung bedeutet im vorliegendem Fall: Auswertung von Luftbildern von LBDB Carls (Flug-Nr. 34-3625; Flugdatum 22.03.1945; Bild-Nr.: 4074,4076. Für die gesamte Fläche des Kaufgegenstandes besteht gemäß der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR, ehem. AH KMR) aufgrund der Verursachungsszenarien Bodenkampf und Luftangriffe ein Kampfmittelverdacht. Die BFR KMR sind unter www.bfr-kmr.de veröffentlicht. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf gemäß BFR KMR.

    Vor allen Bodeneingriffen, sowohl im Zuge von Neubau- oder Rückbaumaßnahmen als auch vorlaufenden Baugrunduntersuchungen, sind Sondierungen auf Kampfmittel - vorab oder begleitend - durch eine Fachfirma der Kampfmittelräumung erforderlich. Hierbei sind die allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung des Landes Rheinland - Pfalz zu beachten. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs. Sie haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln. Der Veräußerer haftet darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Erstehers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen einschließlich etwaiger Altlasten oder Bodenkontaminationen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 1754 mit einer Grundstücksgröße von 4.400 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das mit Bäumen, Gestrüpp und Sträuchern bewachsene Grundstück liegt zwischen dem unbefestigten Weg Insheimer Grenzweg, einer Bahntrasse und der B38.

    Da zwischen dem Insheimer Grenzweg und der Verkaufsfläche lt. Kartenmaterial noch ein schmales Fremdflurstück, der ´Schleidgraben´, liegt, besteht keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Inwieweit der Graben in der Örtlichkeit vorhanden bzw. erkennbar ist, konnte nicht geprüft werden.

    Gemäß öffentlich einsehbarem Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand in der rheinland-pfälzischen Landschaft ´Herxheim-Offenbacher Lössplatte´, im Naturraum ´Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland´ sowie in einem gentechnikfreien Gebiet nach § 19 LNatSchG.

    Gemäß Mitteilung des Veräußerers besteht auf der Liegenschaft ein Kampfmittelverdacht.

    Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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