Datenänderung 11.04.2024: Das Bauamt der Stadt Teuchern teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 11.04.2024 u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für den Verkaufsgegenstand bekannt sind und sich dieser im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtkräftigen Flächennutzungsplanes befindet. Kein Denkmalschutz. Lage im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2024/25 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.