Datenänderung 29.01.2024 Die Stadt Hohenmölsen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 25.01.2024 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes liegt. Ferner liegt das Objekt im Landschaftsschutzgebiet und im Bereich geschützter Biotope. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.