Datenänderung 31.01.2024 Die Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 30.01.2024 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt. Ein Flächennutzungsplan besteht nicht. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an. Hinweis der Behörde: Das Grundstück liegt nicht an der Straße - Hinterliegergrundstück -.