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2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2

  • Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Blick auf das Flurstück 32/0 mit Umgebung
  • Lageskizze der Flurstücke 32/0 und 147 - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Lageskizze der Flurstücke 32/0 und 147
  • Lageskizze Flurstück 32/0 mit Luftbildunterlegung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Lageskizze Flurstück 32/0 mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze Flurstück 32/0 - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Lageskizze Flurstück 32/0
  • Blick auf das Flurstück 147 mit Umgebung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Blick auf das Flurstück 147 mit Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 147 mit Umgebung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Blick auf das Flurstück 147 mit Umgebung
  • Lageskizze Flurstück 147 mit Luftbildunterlegung - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Lageskizze Flurstück 147 mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze Flurstück 147 - 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
    Lageskizze Flurstück 147

Auktions-ID 419-0017

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
101 EUR *
SP 1 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2 Splitterflächen in Morsleben nahe der Autobahn A 2
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    39343 Ingersleben bei Haldensleben OT Morsleben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 526 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Haldensleben Grundbuch von Morsleben Blatt 328 Flur 6 Flurstück 32/0

    und

    Amtsgericht Haldensleben Grundbuch von Morsleben Blatt 264 Flur 4 Flurstück 147
  • Belastungen im Grundbuch
    Blätter 264 & 328:

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Aussagen zum Flurstück 32/0 der Flur 6:

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt - SG Wasserwirtschaft, teilt dem Veräußerer per E Mail vom 06.06.2023 mit, dass die Verkaufsfläche sich außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) sowie außerhalb von Hochwasserrisikogebieten (§ 78b WHG) befindet. Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind nicht betroffen. Das Flurstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt - SG Naturschutz und Forsten, teilt dem Veräußerer am 05.06.2023 per E Mail mit, dass das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet „Harbke-Allertal“ (LSG Verordnung vom 30.11.2006) liegt. Weiterhin wird auf die geltende Gehölzschutzverordnung des Landkreises Börde vom 06.12.2010 (in Kraft seit 15.12.2010) hingewiesen. Diese Verordnung gilt für das Gebiet des Landkreises Börde außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Städte und Gemeinden im Sinne von § 35 des Baugesetzbuches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst öffentliche und private Flächen.

    Im Schreiben vom 03.04.2020 teilt der Landkreis Börde, Natur- und Umweltamt - SG Abfallüberwachung Untere Abfall- u. Bodenschutzbehörde, dem Veräußerer mit, dass die Liegenschaft im Altlastenkataster des Landkreises Börde nicht registriert ist.

    Der Landkreis Börde, Rechtsamt SG l - Ordnung und Sicherheit - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.02.2020 mit, dass zu der Verkaufsfläche auf der Grundlage der vorliegenden Belas­tungskarten und Erkenntnisse kein hinreichender Verdacht auf eine Belastung mit Kampfmitteln oder Resten davon gewonnen werden konnte. Nutzungsbeschränkungen, die durch einen Kampfmittelverdacht be­gründet werden könnten, liegen somit nicht vor. Einzel- oder Zufallsfunde können aber nie ganz ausgeschlossen werden.

    Mit dem Schreiben vom 02.06.2023 bescheinigt der Landkreis Börde, Dezernat 3 Bauordnungsamt - SG Bauverwaltung, dem Veräußerer, dass auf dem Flurstück derzeit keine Baulast i.S. des § 82 BauO LSA eingetragen ist.

    Aussagen zum Flurstück 147 der Flur 4:

    Die Gemeinde Ingersleben teilt im Schreiben vom 25.05.2023 dem Veräußerer unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt sowie im Flächennutzungsplan (in Kraft 26.07.2017) als Wald dargestellt ist. Die Liegenschaft liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und unterliegt nicht dem Denkmalschutz.

    Im Schreiben vom 19.02.2020 teilt der Landkreis Börde, Rechtsamt SG l - Ordnung und Sicherheit, dem Veräußerer mit, dass für die Verkaufsfläche auf der Grundlage der vorliegenden Belastungskarten und Erkenntnisse kein hinreichender Verdacht auf eine Belastung mit Kampfmitteln oder Resten davon gewonnen werden konnte. Nutzungsbeschränkungen, die durch einen Kampfmittelverdacht be­gründet werden könnten, liegen somit nicht vor. Einzel- oder Zufallsfunde können aber nie ganz ausgeschlossen werden.

    Der Landkreis Börde, Natur- und Umweltamt - SG Abfallüberwachung Untere Abfall- und
    Bodenschutzbehörde, teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 03.04.2020 mit, dass die Liegenschaft im Altlastenkataster des Landkreises Börde nicht registriert ist.

    Mit dem Schreiben vom 31.05.2023 bescheinigt der Landkreis Börde, Dezernat 3 Bauordnungsamt SG Bauverwaltung, dem Veräußerer, dass auf dem Flurstück derzeit keine Baulast i.S. des § 82 BauO LSA eingetragen ist.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt - SG Naturschutz und Forsten - teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 05.06.2023 u.a. Folgendes mit: Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Harbke-Allertal“ (LSG Verordnung vom 30.11.2006). Weiterhin wird auf die geltende Gehölzschutzverordnung des Landkreises Börde vom 06.12.2010 (in Kraft seit 15.12.2010) hingewiesen. Diese Verordnung gilt für das Gebiet des Landkreises Börde außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Städte und Gemeinden im Sinne von § 35 des Baugesetzbuches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst öffentliche und private Flächen.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt - SG Wasserwirtschaft, teilt per E-Mail vom 30.05.2023 dem Veräußerer mit, dass sich die Verkaufsfläche südlich der BAB 2 außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) sowie außerhalb von Hochwasserrisikogebieten (§78b WHG) befindet. Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind nicht betroffen. Das Flurstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten.
  • Makrolage
    Ingersleben ist eine Gemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde Flechtingen im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde liegt im nordwestlichen Teil der Magdeburger Börde an der Grenze zu Niedersachsen.

    Der Ortsteil Morsleben liegt im oberen Allertal an der Grenze zu Niedersachsen. Der ehemalige innerdeutsche Grenzübergang Marienborn befand sich auf dem Gemeindegebiet. Überregionale Bedeutung erlangt der Ort durch das bisherige einzige Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Deutschland, welches in einem ehemaligen Salzbergwerk untergebracht ist.

    An der B1 gelegen, die Magdeburg mit Braunschweig verbindet, ist Morsleben der westlichste Ort Sachsen-Anhalts. Bis zur Auffahrt der BAB 2 sind es ca. 2,5 km, bis Magdeburg ca. 45 km.
  • Mikrolage
    Das Flurstück 32/0 der Flur 6 liegt südwestlich der Ortschaft Morsleben nahe der A 2. Die Umgebung besteht aus Grünland- und Landwirtschaftsflächen sowie aus ländlichen, gepflegten Wohngrundstücken der Ortschaft Morsleben.

    Das Flurstück 147 der Flur 4 liegt südöstlich von Morsleben an der A 2 an einer A 2 Unterführung. Laut Kartenmaterial befindet sich gegenüber der Verkaufsfläche ein Solarpark ´Am Schacht´. Die Umgebung besteht aus Wald- und Landwirtschaftsflächen und die Abfahrt 64 der A2 liegt in räumlicher Nähe zur Liegenschaft.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.

    Die Geokoordinaten für das Flurstück 147 der Flur 4 lauten: 52.12285, 11.07102
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verbandsgemeinde-flechtingen.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Flechtingen, Lindenplatz 11-15, 39345 Flechtingen, Telefon: 039054 9860
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des jeweiligen Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 32/0 der Flur 6, welches ein schmales unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit einer Größe von 508 m², laut Grundbuchangaben ist.

    Die grundbuchlich als Weg geführte Liegenschaft stellt sich Gehölzstreifen an einem unbefestigten Wirtschaftsweg inmitten landwirtschaftlicher Flächen nahe der A 2 dar. In den beschreibenden Angaben zum Liegenschaftskataster wird die Nutzung als „Weg“ mit einer Bodenschätzung von 325 m² Ackerland (Ackerzahl 62) sowie 182 m² Ackerland (Ackerzahl 63) angegeben.

    Der Veräußerer hat von der Gemeinde den Hinweis erhalten, dass die Verkaufsfläche als Wanderweg gilt.

    Weiterhin kommt das Flurstück 147 der Flur 4 zum Aufruf, welches ein schmaler, nahezu rechteckig geschnittener Gehölzstreifen an einer Böschung der A 2 mit einer Grundstücksgröße von 18 m², lt. Grundbuchangaben ist.

    Der grundbuchlich als Gehölz geführte Verkaufsgegenstand bildete zusammen mit dem östlich angrenzenden Fremdflurflurstück 142 ein Teilstück einer mittlerweile zurückgebauten Nebenbahnstrecke (vermutlich Bahnstrecke Marienborn-Beendorf).

    Zur ehemaligen Nutzungen und dem erfolgten Rückbau liegen keine weiteren Informationen vor. Teile der stillgelegten Bahnstrecke wurden bis zur angrenzenden
    Unterführung zum asphaltierten Radweg ausgebaut.

    Die Verkaufsflurstücke besitzen keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und sind nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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