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Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick auf die Umgebung - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
    Blick auf die Umgebung
  • Lageskizze - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
    Lageskizze
  • Lageskizze - Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
    Lageskizze
  • Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33

Auktions-ID 418-0021

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
303 EUR *
SP 1 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine vertragslos genutzte Ackerfläche am Ortsrand von Wellendorf und an der A33
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Iburger Straße bzw. Zum Packsholz
    49176 Hilter am Teutoburger Wald OT Wellendorf
  • Bundesland Niedersachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 90 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bad Iburg von Borgloh-Wellendorf, Blatt 979, Flur 6 Flurstück 29/9
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Hilter teilt im Schreiben vom 14.12.2023 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Landwirtschaft. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.
  • Makrolage
    Hilter am Teutoburger Wald (Hilter a.T.W.) ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.

    Hilter ist über die A33, die das Ortsgebiet in Nord-Süd-Richtung durchquert, an das Fernstraßennetz angebunden. Weiter führt durch den Ort die L756 (ehemalige B68).

    Wellendorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück liegt am östlichen Ortsrand von Wellendorf im Randbereich einer größeren Landwirtschaftsfläche westlich oberhalb der A33.

    In unmittelbarer Nähe beginnt die Wohnbebauung von Wellendorf.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.hilter.de
  • Behörde Gemeinde Hilter a.T.W., Osnabrücker Straße 1, 49176 Hilter a.T.W., Tel.: 05424/ 23 18 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung bedarf der Genehmigung nach dem GrdstVG, da der Veräußerer in dem nach § 1 Abs. 1 NGrdstLwG maßgeblichen Zeitraum aus seinem im Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde gelegenen Grundeigentum weitere Flächen verkauft und damit insgesamt die Fläche von [05/1] ha überschritten hat.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Besitz befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und einem „Verbraucher“ gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das dreieckig geschnittene Flurstück 29/9 der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von 90 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand liegt im Randbereich einer größeren Landwirtschaftsfläche und ist augenscheinlich in die Nutzung mit einbezogen. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor und ist auch nicht bekannt. Daher ist von einer vertragslosen Nutzung auszugehen. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Das Verkaufsflurstück hat keine Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Eine dingliche Sicherung oder vertragliche Regelung hinsichtlich der Zuwegung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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