Datenänderung Die Stadt Guben teilt im Schreiben vom 05.01.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Landwirtschaftsfläche. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024/2025 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass das Flurstück 161 der Flur 2 sich in einem Naturschutz- und FFH-Gebiet und das Flurstück 31 der Flur 6 in einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet befindet. Für das Flurstück 31 der Flur 6 besteht Denkmalschutz - es sind Bodendenkmale möglich.