Datenänderung 21.12.2023: Die Stadt Fladungen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 20.12.2023 u.a. mit, dass es sich beim Verkaufsgegenstand um eine forst- bzw. landwirtschaftliche Fläche handelt, die sich nach § 35 BauGB im Außenbereich befindet und somit nicht bebaubar ist. Der Stadt Fladungen sind weder Altlasten noch Bodenkontaminationen bekannt. Ein Baulastenverzeichnis existiert in Bayern aktuell nicht. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich beim Flurstück 503 um eine Fläche für Forstwirtschaft. Ferner befindet sich der Verkaufsgegenstand in einem Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet sowie in einem Biosphärenreservat.