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Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg

  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
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    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Ansicht Lindenstraße - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Ansicht Lindenstraße
  • Ansicht Lindenstraße - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Ansicht Lindenstraße
  • Lageskizze - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
    Lageskizze
  • Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg

Auktions-ID 418-0007

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.000 EUR *
SP 300 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

12.01.2024
Die Lutherstadt Wittenberg - Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht - teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.01.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt in Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines seit dem 23.08.2023 wirksamen Flächennutzungsplanes mit der Darstellung als Landwirtschaft. Lage im Landschaftsschutzgebiet Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal (LSG 0071WB). Im Jahr 2024 fallen keine Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an.
Hinweis der Behörde: Das Flurstück ist ein gefangenes Grundstück ohne direkte Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Gehölz- & Ödlandfläche am ´Alten Heuweggraben Reinsdorf´ nördlich des Stadtzentrums Lutherstadt Wittenberg
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Lindenstraße
    06889 Lutherstadt Wittenberg OT Reinsdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.156 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Wittenberg von Reinsdorf, Blatt 2009, Flur 2 Flurstück 21
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Lutherstadt Wittenberg, teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 05.09.2023 für Flurstücke in unmittelbarer Nachbarschaft mit, dass seitens der Behörde keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt in Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines seit dem 23.08.2023 wirksamen Flächennutzungsplanes mit der Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche. Laut Flächennutzungsplan werden natur- bzw. landschaftsschutzrechtliche Belange berührt. (Landschaftsschutzgebiet Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal (LSG 0071WB)). Im Jahr 2023/2024 fallen keine Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an.
  • Makrolage
    Lutherstadt Wittenberg ist eine Stadt im östlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und Sitz des Landkreises Wittenberg.

    Sie liegt an der Elbe zwischen Dessau-Roßlau im Westen, dem Fläming im Norden, der Dübener Heide im Süden und dem Elbe-Elster-Land im Osten, rund 90 km südwestlich von Berlin und etwa 60 km nordnordöstlich von Leipzig.

    Die Stadt liegt im norddeutschen Tiefland. Das Stadtzentrum und der größte Teil des Stadtgebietes befinden sich am Nordufer der Elbe.

    Lutherstadt Wittenberg ist über die A9 (Anschlussstelle 6: Klein Marzehns, Anschlussstelle 7: Köselitz und Anschlussstelle 8: Coswig (Anhalt)) erreichbar. Die B2 und B187 kreuzen sich in der Stadt. Südlich der Elbe beginnen die B100 und B182 an der B2 in bzw. nahe dem Ortsteil Eutzsch der Stadt Kemberg.

    Der Ortsteil Reinsdorf liegt im Süden des Naturparks Fläming. Durch den Ort verläuft der Rischebach, der im weiteren Verlauf die Wittenberger Altstadt durchfließt und dann in die Elbe mündet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am westlichen Ortsrand von Reinsdorf, südlich der Lindenstraße und südlich des bebauten Gewerbegrundstückes Lindenstraße 33.

    Die Umgebung besteht aus Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen sowie einigen gewerblich genutzten Grundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.wittenberg.de
  • Behörde Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491/ 421 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.156 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das grundbuchlich als Gehölz geführte Verkaufsflurstück wird durch einen wasserführenden Graben „Alter Heuweggraben Reinsdorf“ geteilt. Ferner führt lt. Kartenmaterial an der südwestlichen Grundstücksgrenze ein weiterer Graben vorbei. Das Grundstück ist bedingt durch einen hohen Grundwasserstand bzw. Wasserrückstau überwiegend mit Schilfgras, Büschen und Bäumen bewachsen.

    Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Landschaftsschutzgebiet Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal.

    Nach Auskunft der Lutherstadt Wittenberg gegenüber dem Voreigentümer sind die Flächen der Flur 2 in Reinsdorf im Flächennutzugsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Weiterhin wurde dem Voreigentümer von der Stadt mitgeteilt, dass es sich bei diesen Flächen um Flächen in einem gesetzlich geschützten Biotop (Nass- und Frischwiesen) nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 22 NatSchG LSA handelt. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen, sind verboten. Ein generelles Nutzungsverbot ist damit nicht verbunden. Für solche Flächen kann Agrarförderung beantragt werden.

    Die vorgenannten Aussagen wurden vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geprüft. Veräußerer und Auktionshaus übernehmen dafür keine Haftung.

    Die Zuwegung der Verkaufsfläche erfolgt über Fremdflurstücke und ist grundbuchlich nicht gesichert. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Eine dingliche Sicherung und/oder privatschriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Zuwegung besteht nicht.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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