Datenänderung Die Stadt Wilkau-Haßlau teilt im Schreiben vom 04.01.2024 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2024 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.