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Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**

  • Verkaufsgegenstand und umliegende Bebauung - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Verkaufsgegenstand und umliegende Bebauung
  • Verkaufsgegenstand und umliegende Bebauung - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Verkaufsgegenstand und umliegende Bebauung
  • Verkaufsgegenstand zum Teil befestigt (könnten auch Gruben sein) - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Verkaufsgegenstand zum Teil befestigt (könnten auch Gruben sein)
  • Nachbarbebauung - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Nachbarbebauung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
  • Lage an der Straße - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Lage an der Straße
  • Zugang über Holztor - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Zugang über Holztor
  • Lageskizze - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Lageskizze
  • Umgebungskarte - Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
    Umgebungskarte
  • Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**

Auktions-ID 418-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
5.600 EUR *
SP 4.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

12.01.2024
Aussage Bauamt: Der Burgenlandkreis teilte dem Veräußerer für den Verkaufsgegenstand mit, dass keine naturschutzrechtlichen Belange festgestellt wurden.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Hoffläche mit Zufahrt **Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB/Dorfgebiet**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Reinsdorfer Straße (zwischen Nr. 29 und 31)
    06638 Karsdorf (Unstrut)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 778 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Naumburg Grundbuch von Karsdorf Blatt 536 Flur 4 Flurstück 2/25
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Karsdorf Flur 4 Flurstück 2/41 (...).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 03.07.2023 u.a. mit, dass die Überprüfung des Verkaufsgegenstandes anhand von vorliegenden Belastungskarten und Erkenntnissen ergeben hat, dass Kampfmittelverdachtstflächen vorhanden sind. Bei erdeingreifenden Maßnahmen in diesem Bereich ist vor dem Beginn dieser Arbeiten eine entsprechende Einzelanfrage zur Belastung mit eventuellen Bombenblindgängern und weiteren Kampfmitteln erforderlich.

    Ungeachtet dessen besteht auch jederzeit die Möglichkeit, selbst und auf eigene Kosten eine gewerbliche Kampfmittelräumfirma mit der Überprüfung der von der Maßnahme betroffenen Fläche zu beauftragen. Eine aktuelle Liste einer Auswahl von Kampfmittelräumfirmen, die im Land Sachsen-Anhalt tätig sind, könnte auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

    In kampfmittelverdächtigen Bereichen, wo nachweislich innerhalb von Tiefenlagen bestehender Medienträger oder innerhalb von vorhandenen Trassen, die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und/oder saniert worden sind, könnten entsprechende Arbeiten durchgeführt werden. Diese Nachweise sollten Ihnen dann aber vorliegen.

    Für die o.g. Bereiche, vorausgesetzt die Nachweise liegen alle vor, wird die Unbedenklichkeit bescheinigt. Ein minimales, nicht auszuschließendes Restrisiko bleibt natürlich auch für diese Bereiche bestehen. Auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfM-GAVO) vom 20.04.2015 wird ausdrücklich hingewiesen.

    Alle Bereiche, die außerhalb der Tiefenlage bestehender Medienträger oder außerhalb vorhandener Trassen, die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und/oder saniert worden sind, oder gänzlich außerhalb bestehender Medienträger oder vorhandener Trassen sind und wofür solche Nachweise nicht vorliegen unterliegen der kampfmitteltechnischen Prüfpflicht.

    Sollten sich im Rahmen der Antragstellung Veränderungen zu den Bauvorhaben, die eventuelle Flächenänderungen oder terminliche Verschiebungen nach sich ziehen, ergeben, bitten wir dies rechtzeitig bei uns anzuzeigen.

    Für den als nicht belastet ausgewiesenen Bereich besteht nach hiesigen Erkenntnissen kein Verdacht auf Vorhandensein von Kampfmitteln. Daher bestehen unsererseits für diese Flächen keine Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben. Es wird jedoch vorsorglich daraufhin gewiesen, dass Kampfmittelfunde jeglicher Art niemals ganz ausgeschlossen werden können.

    Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.06.2023 mit, dass es für den Verkaufsgegenstand keine Eintragung im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 9 BodSchAG LSA gibt. Es bestehen keine abfall- und bodenschutzrechtlichen Belange, die der Nutzung des oben genannten Grundstücks entgegenstehen.

    Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen ebenfalls keine Einwände. Das Flurstück unterliegt auch keinen besonderen wasserrechtlichen Einschränkungen.

    Für das Grundstück liegen keine Eintragungen in Form von Belastungen oder Begünstigungen im Baulastenverzeichnis vor.

    Bezüglich des Verkaufs der Grundstücksfläche und der darauf befindlichen Immobilien bestehen aus denkmalrechtlicher Sicht keine Einwände - es sind keine Belange berührt.

    Die Verbandsgemeinde Unstruttal teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 08.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt ist.

    Ferner teilt die Verbandsgemeinde im Schreiben vom 08.06.2023 u.a. mit, dass die Fläche nicht im Sanierungsgebiet liegt.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Karsdorf im Burgenlandkreis liegt zwischen Nebra (Unstrut) und Burgscheidungen an der Unstrut. In Steigra zweigt in südwestliche Richtung eine Nebenstraße von der Bundesstraße 180 ab, die nach Karsdorf führt.

    Westlich des Gemeindegebiets verläuft die Bundesstraße 250, die von Eckartsberga und Querfurt führt, östlich die Bundesstraße 180, die von Naumburg ebenfalls nach Querfurt führt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt westlich des örtlichen Bahnhofs umgeben von Wohnbebauung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verbgem-unstruttal.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Tel.: 034464/30020
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies Grundstück von insgesamt unregelmäßigem Zuschnitt mit einer Größe von 778 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Wohnbaufläche geführte Verkaufsgegenstand ist über ein zweiflügeliges Holztor von der Reinsdorfer Straße begehbar und befahrbar.

    Zum Teil ist die verwilderte Fläche mit Betonplatten befestigt. Das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Kabeln, Rohren, Gruben und Schächten kann nicht ausgeschlossen werden. Eine diesbezügliche Haftung des Veräußerers wird ausgeschlossen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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