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Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt

  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Aufnahme aus 2019 - Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Aufnahme aus 2019
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt
    Lageskizze
  • Umgebungskarte - Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt
    Umgebungskarte

Auktions-ID 417-0023

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1 EUR *
SP 1 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Mit Wildwuchs bewachsene Kleinstfläche ca. 4 km vom Rhein und der französischen Grenze entfernt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe L75
    77866 Rheinau (Baden) ST Memprechtshofen
  • Bundesland Baden-Württemberg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 12 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Achern Gemeinde Rheinau von Memprechtshofen, Blatt 742, Flurstück 1577/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Keine Antwort erhalten.
  • Makrolage
    Rheinau ist eine Stadt in Baden-Württemberg und die nördlichste des Ortenaukreises. Freistett ist der Hauptort der am Rhein gelegenen Kommune, die dem Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau angehört.

    Das Stadtgebiet befindet sich direkt am Rhein, in dessen Flussmitte die deutsch-französische Grenze verläuft. Vom südlichsten Ortsteil sind es etwa 11 km Luftlinie bis zum französischen Straßburg.

    Nahe der Rheinstaustufe Rheinau-Gambsheim liegen die Schiffswerft Karcher und ein Yachthafen. Nördlich von Rheinau, nahe der französischen Grenze und der Gemeinde Rheinmünster-Söllingen liegt im Baden-Airpark der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden/FKB.

    Die L75 führt durch das Stadtgebiet. Von Freistett sind die Autobahnanschlussstellen Achern (A5) 9 km und Offendorf (A35; Elsassautobahn) 7 km entfernt.

    Der Stadtteil Memprechtshofen liegt nah am Rhein und unweit der Grenze zu Frankreich. Der Ort liegt direkt an der L75 und die K5372 zieht sich durch den Ort.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt westlich außerhalb von Memprechtshofen, auf der südlichen Seite der L75 im Randbereich einer kleinen Waldfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Das Verkaufsflurstück ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.rheinau.de
  • Behörde Stadt Rheinau, Rheinstraße 52, 77866 Rheinau, Telefon: 07844/400-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine Kleinstfläche südlich der L75 mit einer Grundstücksgröße von 12 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das schmale, langgezogene Flurstück ist mit Wildwuchs bewachsen.

    Eine vertragslose Nutzung zusammen mit den angrenzenden Flächen kann nicht ausgeschlossen werden.

    Die Verkaufsfläche liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Für das Flurstück sind dem Veräußerer keine Altlasten bekannt.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück und eine Zuwegung ist nur über benachbarte Fremdflurstücke möglich. Eine dingliche Sicherung oder vertragliche Regelung hinsichtlich der Zuwegung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Flurstückes 1577 (Stadt Rheinau) in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Objektes durch das Auktionshaus fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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