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Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee

  • Blick auf Verkaufsfläche - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick auf Verkaufsfläche
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    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Straßenansicht und Umgebung - Verkaufsfläche rechte Seite - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Straßenansicht und Umgebung - Verkaufsfläche rechte Seite
  • Blick auf Verkaufsobjekt südwestliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick auf Verkaufsobjekt südwestliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsobjekt südwestliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick auf Verkaufsobjekt südwestliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Blick in Richtung Verkaufsobjekt und auf die Umgebung - rechte Straßenseite vor dem Ortseingangsschild - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick in Richtung Verkaufsobjekt und auf die Umgebung - rechte Straßenseite vor dem Ortseingangsschild
  • Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - linke Straßenseite vor dem Ortseingangsschild - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung - linke Straßenseite vor dem Ortseingangsschild
  • Lageskizze - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Lageskizze
  • Lageskizze - Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
    Lageskizze
  • Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee

Auktions-ID 411-0009

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
7.000 EUR *
SP 7.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ortsnahe Waldfläche neben bebauten Grundstücken in einem Ortsteil von Rheinsberg zwischen Braminsee, Kagarsee und Dollgowsee
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Dorfstraße
    16837 Rheinsberg OT Kagar
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.560 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Neuruppin von Kagar, Blatt 220, Flur 1 Flurstück 214
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Rheinsberg teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.01.2023 mit, dass sich das Flurstück perspektivisch für die bauliche Erweiterung anbietet. Hier könnte ein B-Plan Gebiet entstehen, sodass neues Bauland geschaffen werden kann. Die Nachfrage nach Bauland ist in der gesamten Stadt Rheinsberg als groß zu bezeichnen. Die Umsetzung muss mit den Grundsätzen des Landesentwicklungsplans erfolgen.
    Die Stadt Rheinsberg hat für die Umsetzung der genannten Maßnahme immer eine Haushaltsposition in den vergangenen eingeplant und wird das auch in den kommenden Jahren tun.

    Des Weiteren teilt die Stadt Rheinsberg per E-Mail vom 27.03.2023 dem Veräußerer mit, dass für Kagar ein räumlicher Teilflächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Zechlin (vorbereitender Bauleitplan) vorliegt. Hiernach ist die Fläche als Wald dargestellt. Ein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) wurde nicht aufgestellt. Es wurde auch keine Satzung nach § 34 oder 35 BauGB erarbeitet, aus der sich Baurecht ergeben würde. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.

    Gemäß Auszug Kampfmittelverdachtskarte befindet sich der Verkaufsgegenstand außerhalb einer Kampfmittelverdachtszone.

    Gemäß Auszug aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg ist das Flurstück zurzeit von keinem Bodendenkmal betroffen.

    Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt, teilt im Schreiben vom 04.05.2023 dem Veräußerer mit, dass für das Grundstück nach derzeitigem Stand der Recherche keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.
  • Makrolage
    Rheinsberg ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg, gelegen am Rhin, einem Nebenfluss der Havel. Rheinsberg gehört zu den nach Fläche größten Gemeinden Deutschlands.

    Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort. Rheinsberg gehört zum Ruppiner Land und liegt im Rheinsberger Seengebiet. Es liegt im Urlaubsgebiet Neustrelitzer Kleinseenland der Mecklenburgischen Seenplatte. Südlich von Rheinsberg schließt sich die Ruppiner Schweiz an und im Westen erstreckt sich die übrige Wittstock-Ruppiner Heide.

    Bekannt wurde Rheinsberg durch das Buch Rheinsberg: Ein Bilderbuch für Verliebte von Kurt Tucholsky und durch die Erwähnung in den Wanderungen durch die Mark Brandenburg von Theodor Fontane.

    Rheinsberg liegt an der B122 von Alt Ruppin nach Wesenberg und an der L15 zwischen Wittstock und Fürstenberg/Havel. Wittstock und Neuruppin sind die nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen an der A24.

    Auf dem Wasserweg ist der Rheinsberger See nach Norden mit der Mecklenburgischen Seenplatte schiffbar verbunden.

    Kagar wurde 1525 erstmals urkundlich als Wüstung erwähnt und ist heute einer von 17 Ortsteilen der Stadt Rheinsberg, der im äußersten Norden von Brandenburg, ca. 8 km von Rheinsberg und unweit der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern liegt. Der Ortsteil liegt im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land und ist eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Ruppiner Wald- und Seengebiet.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang von Kagar, direkt an der Dorfstraße und neben bebauten Grundstücken und liegt im Randbereich eines größeren Waldgebietes, zwischen dem Kagarsee, dem Braminsee und dem Dollgowsee. Bei der Dorfstraße handelt es sich um eine befestigte Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Rheinsberg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Verkaufsobjekt ist medienseitig nicht erschlossen.
    Lt. Auskunft der E.DIS Netz GmbH verläuft im nordwestlichen Bereich des Flurstückes eine Mittelspannungsleitung.
    Anmerkung des Veräußerers: Für die Leitung bestehen keine dinglichen oder vertraglichen Sicherungen.

    Der Trink- & Abwasserverband Lindow-Gransee teilt im Schreiben vom 20.04.2023 dem Veräußerer mit, dass sich auf dem Grundstück keine öffentlichen Trinkwasserver- und/ oder Schmutzwasserentsorgungsleitungen des Trink- und Abwasserverbandes Lindow-Gransee befinden. Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) des TAV Lindow- Gransee bestehen ebenfalls nicht.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.rheinsberg.de
  • Behörde Stadt Rheinsberg, Seestraße 21, 16831 Rheinsberg, Tel.: 033 931/ 55 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein trapezförmig geschnittenes Grundstück am nordöstlichen Ortsrand von Kagar mit einer Grundstücksgröße von 2.560 m², laut Grundbuchangabe.

    Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ortsnahe, nicht eingefriedete Waldfläche mit einem Reinbestand von ca. 120-jährigen Kiefern (geschlossen mit Lücken, Bestockungsgrad ca. 0,9). Im Unterstand sind Buche, Traubeneiche sowie Robinie vorhanden. Der Bodenbewuchs setzt sich zusammen u. a. aus Farnen, Gräsern und Sträuchern.

    Die Verkaufsfläche liegt direkt an der Dorfstraße und ist über diese auch erreichbar. Diese ist im Bereich des Verkaufsgegenstandes nicht mehr als Gemeindestraße ausgewiesen.

    Lt. Kartenmaterial verläuft an der südlichen Grundstücksgrenze ein Weg, der auch der Erschließung der südlich liegenden, bebauten Flurstücke 216 (Dorfstraße 28) und 213 dient. In diesem Weg verlaufen zwischen den Nachbarflurstücken 215 und 216 Strom-, Trink- und Abwasserleitungen.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet ´Ruppiner Wald- und Seengebiet´ und im Naturpark ´Stechlin-Ruppiner Land´. Dem Veräußerer sind keine Hinweise oder Verdachtsmomente für Altlasten nach BBodSchG oder sonstige Kontaminationen bekannt.

    An der südwestlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarflurstück 215 befindet sich ein Schuppen des Nachbarn. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser geringfügig auch auf dem Verkaufsflurstück steht.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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