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Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Süd - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Süd
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Süd - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Süd
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Nord - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Nord
  • Blick von der Stöbber Richtung West - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick von der Stöbber Richtung West
  • Blick auf den Bewuchs an der westlichen Grundstücksgrenze - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf den Bewuchs an der westlichen Grundstücksgrenze
  • Blick auf westlichen Grundstücksgrenzbereich und die Umgebung - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf westlichen Grundstücksgrenzbereich und die Umgebung
  • Blick auf nördlichen Grundstücksbereich und die Riesenbärenklauvegetation - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf nördlichen Grundstücksbereich und die Riesenbärenklauvegetation
  • Blick von der Verkaufsfläche Richtung Ost und der
    Blick von der Verkaufsfläche Richtung Ost und der "Stöbber"
  • Blick auf die Zuwegung über Fremdflurstück 85 in Richtung Süd - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf die Zuwegung über Fremdflurstück 85 in Richtung Süd
  • Blick auf die Zuwegung über Fremdflurstück 85 in Richtung Nord - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Blick auf die Zuwegung über Fremdflurstück 85 in Richtung Nord
  • Lageskizze - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
    Lageskizze

Auktions-ID 408-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
16.100 EUR *
SP 2.200 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie, teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grünfläche an der ´Stöbber´
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Weinbergsweg
    15377 Buckow (Märkische Schweiz)
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.260 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Strausberg von Buckow, Blatt 1765, Flur 2 Flurstück 28
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Gemäß der Auskunft der Gemeinde vom 25.04.2023 gegenüber dem Veräußerer befindet sich das Flurstück außerhalb der in der Klarstellungssatzung bestimmten bebauten Ortsteile der Stadt Buckow (Märkische Schweiz). Das Flurstück befindet sich demnach im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die rechtliche Beurteilung über die Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt auf der Grundlage des § 35 BauGB. Für die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) besteht derzeit kein wirksamer Flächennutzungsplan. Derzeit befindet sich der 4. Entwurf des FNP im laufenden Genehmigungsverfahren. Im 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes von Buckow ist das Grundstück als Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB ausgewiesen und wird somit auch als Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB bewertet. Eine Bebauung ist nicht möglich. Auf lange Sicht ist nicht absehbar ob jemals eine Bebauung nach § 34 BauGB oder etwaigem zukünftigen Flächennutzungs- oder B-Plan zulässig ist.

    Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 24.01.2023 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis des Landkreises Märkisch-Oderland vorhanden sind.

    Per e-Mail vom 23.12.2022 teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Veräußerer mit, dass auf dem Grundstück z. Z. keine bekannten Bodendenkmäler eingetragen sind.

    Weiterhin teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Veräußerer im Schreiben vom 10.01.2023 mit, dass nach dem Datenstand des bei der unteren Bodenschutzbehörde, Amt für Landwirt­schaft und Umwelt des Landkreises Märkisch-Oderland geführten Altlastenkatasters, auf der Fläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Altstandorte, Altlastverdächtige Flächen sowie Altablagerungen registriert sind. Weiterhin wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Flurstück um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.06.2022 u.a. Folgendes mit: Die eingehende Prüfung hat auf der vorgenannten Fläche keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben. Es ist nicht erforderlich Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Es ist aber nach wie vor nicht auszuschließen, dass sich auf der Verkaufsfläche weiterhin Kampfmittel befinden. Dieses Schreiben ersetzt ein Protokoll über die Absuche nach Kampfmitteln als Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit.
  • Makrolage
    Buckow (Märkische Schweiz) ist eine Landstadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und Sitz des Amtes Märkische Schweiz. Sie ist der Hauptort des Naturparks Märkische Schweiz und ein Kneippkurort. Der Name wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Buckow (Märkische Schweiz) geändert.

    Buckow liegt ca. 50 km vom Stadtzentrum Berlins entfernt.

    Die Stadt liegt im südlichen Teil der Märkischen Schweiz, einer wald- und seenreichen Landschaft am Schermützelsee und wird vom Stöbber durchflossen. Der Buckower Talkessel bildet das Zentrum des Naturparks Märkische Schweiz.

    Der 137 Hektar große Schermützelsee See ist der größte See der Märkischen Schweiz und liegt im Zentrum des gleichnamigen Naturparks. Schon Fontane betitelte sie als „Perle der Märkischen Schweiz“.

    Die B168 zwischen Prötzel und Müncheberg durchquert im Westen das Stadtgebiet. Die K6413 zwischen Bollersdorf und Waldsieversdorf führt unmittelbar durch die Stadt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück liegt ca. 800 Meter nordöstlich vom Ortszentrum Buckow (Märkische Schweiz) entfernt, direkt an der Gemarkungsgrenze Pritzhagen und hier zwischen dem Weinbergsweg und dem zu Pritzhagen gehörenden Hopfenweg. Das unregelmäßig geschnittene Grundstück befindet sich unmittelbar an der ´Stöbber´, dem zentralen Fließgewässer der Brandenburger Märkischen Schweiz.

    Die Umgebung ist geprägt von Gartengrundstücken, Streuobstwiesen am Weinbergsweg und terrassierte Wiesen am ´Stöbber´ sowie einzelnen Einfamilienhäusern.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Denkmalschutz Bemerkung

  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.kurstadt-buckow.de
  • Behörde Stadt Buckow (Märkische Schweiz), Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz), Tel.: 033 433/ 150 150
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Flurstück mit einer Grundstücksgröße von 3.260 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Grundbuch als Erholungsfläche und Landwirtschaftsfläche verzeichnete Grundstück befindet sich unmittelbar an der ´Stöbber´ und stellt sich in der Natur als Grünfläche mit einigen wild wachsenden Laubbäumen und Sträuchern dar. Im nördlichen Bereich ist die Verkaufsfläche auch mit Riesenbärenklau bewachsen.

    Um die Ausbreitung des Riesenbärenklaus einzudämmen wird das Grundstück im Auftrag der Naturparkverwaltung unentgeltlich mit Wasserbüffeln beweidet. Ein örtlicher Landwirt hat zudem ca. 310 m² des Flurstücks zur Bewirtschaftung beantragt (Fläche ist Teil eines flur-/grundstücksübergreifenden Feldblocks). Aktuelle Informationen liegen dem Veräußerer und der Naturparkverwaltung nicht vor.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der ´Stöbber´ auch partiell über den Verkaufsgegenstand verläuft. Aufgrund der Nähe zur ´Stöbber´ ist die Verkaufsfläche zum größten Teil vernässt und deshalb kaum bis nicht begehbar.

    Die Verkaufsfläche hat keine eigene öffentliche Zuwegung, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück und eine Zuwegung ist nur über den Hopfenweg und die im Fremdeigentum stehenden Flurstücke 85 und 86 der Flur 2, Gemarkung Pritzhagen möglich. Eine dingliche bzw. rechtliche Sicherung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Das Grundstück ist gemäß der Auskunft der örtlichen Versorger nicht an die Netze Strom, Wasser, Abwasser etc. angeschlossen und es sind auch keine Erschließungsmaßnahmen geplant.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Grundstück nicht eingezäunt ist und deshalb Ablagerungen (Müll, Gartenabfälle etc.) nicht ausgeschlossen werden können.

    Das Verkaufsflurstück befindet sich im Naturpark Märkische Schweiz und dort im gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Märkische Schweiz“. Zu beachten ist die Naturparkverordnung des Naturparks „Märkische Schweiz“ vom 12.09.1990.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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