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Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 475-0017

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Landwirtschaftsfläche **überwiegend verpachtet** in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Leibscher Chaussee (gegenüber Hausnummer 6)
    15748 Märkisch Buchholz
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 4.928 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Königs Wusterhausen von Märkisch Buchholz, Blatt 213, Flur 5, Flurstück 25
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Teilw. verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Schenkenländchen teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 06.05.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans ´Solarpark an der B 179´ Märkisch Buchholz (dessen Aufstellung bereits am 29.06.2022 beschlossen, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlich wurde) befindet.

    In der E-Mail vom 26.03.2026 teilt das Amt Schenkenländchen dem Veräußerer mit, dass sich an der Auskunft vom 06.05.2024 nicht verändert hat.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 28.03.2024 unter anderem mit, dass das Grundstück nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als altlastverdächtige Fläche bzw. Altlast im Altlastenkataster registriert ist.

    Im Schreiben vom 19.12.2023 teilte der Landkreis Dahme-Spreewald dem Veräußerer mit, dass sich das Flurstück innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ´Dahme-Heideseen´ befindet. Geschützte Biotope und Naturdenkmäler sind für die Fläche nicht kartiert. Das Flurstück 25 befindet sich im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung des Landkreises Dahme-Spreewald.

    Der Veräußerer teilt ergänzend dazu mit, dass die Verkaufsfläche gemäß Geoportal Brandenburg im Naturpark ´Dahme-Heidesee´ liegt.
  • Nettojahresmiete € 23
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettopacht.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist straßenseitig und medientechnisch nicht erschlossen. Es liegen keine zentralen öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen, Strom- oder Gasleitungen an.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-schenkenlaendchen.de
  • Behörde Amt Schenkenländchen, Markt 9, 15755 Teupitz, Tel.: 033 766/ 689 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine überwiegend verpachtete, schmale Landwirtschaftsfläche mit einer Grundstücksgröße von 4.928 m², lt. Grundbuchangabe. Der Verkaufsgegenstand ist gemäß unverbindlicher Auskunft des Veräußerers etwa 249 m lang und durchschnittlich 19 m breit.

    Etwa 4.712 m² der Verkaufsfläche sind Bestandteil eines Pachtvertrages, indem noch ein weiteren Fremdflurstück enthalten ist. Die anteilige Jahresnettopacht für den Verkaufsgegenstand beträgt € 23,56.
    Hinweis des Auktionshauses: Bei dem Fremdflurstück handelt es sich um die Flurstücksnummer 76, welche im Rahmen der Onlineauktion am 18.06.2026 unter der Auktions-ID: 475-0015 zum Aufruf kommt.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass die im Bestandsverzeichnis des Grundbuches angegebene Grundstücksgröße von 4.928 m² vermutlich falsch ist und die tatsächliche Grundstücksgröße wahrscheinlich kleiner ist. Die Pachtfläche von 4.712 m² dürfte in etwa der realen Grundstückgröße entsprechen. Verbindlich ist die Grundstücksgröße nur durch eine amtliche Vermessung zu klären. Der Veräußerer wird diesbezüglich nichts veranlassen. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Das Flurstück befindet sich innerhalb des Feldes des Bergwerkseigentums ´Märkisch Buchholz (31-0069)´, welches die Inhaberin der Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung der im Feld lagernden Bodenschätze (flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe) berechtigt und auf Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, verliehen wurde.

    Das Bergwerkseigentum wurde im Ergebnis einer geologischen Lagerstättenerkundung von der Staatlichen Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste der DDR verliehen und nachfolgend auf der Grundlage der Regelungen des Einigungsvertrages bestätigt. Es handelt sich um aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 151 Bundesberggesetz (BBergG). Das Bergwerkseigentum ist von der Laufzeit her unbefristet.

    Bei einem Bergwerkseigentum handelt es sich um ein grundstückgleiches Recht. Auf das Bergwerkseigentum entsprechend anwendbar sind die für Grundstücke geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, z. B. zur Übertragung des Eigentums oder zur Belastung mit einem Recht.

    Eine Bergbauberechtigung zur Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen in Form eines Bergwerkseigentums ist jedoch losgelöst vom Grundstückseigentum. Durch eine bestehende Bergbauberechtigung wird damit nicht unmittelbar in das Recht des Grundeigentümers zur Nutzung seines Grundstückes eingegriffen.

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der aus dem Bergwerkeigentum hervorgehenden Rechte durch ein mit dem Bergbau konkurrierendem Vorhaben kann zu Entschädigungsforderungen der Rechtsinhaber führen.

    Sollte zur Umsetzung der bergrechtlich genehmigten Planung die Benutzung einzelner Grundstücke in einem Feld der Bergbauberechtigung erforderlich sein, so hat sich der Bergbauunternehmer gütlich mit den Grundeigentümern dazu zu verständigen. Dies erfolgt in der Praxis i. d. R. durch den Kauf des Grundstückes oder durch Schließung eines (Pacht-)vertrages zur Nutzung. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, sieht das BBergG die Möglichkeit vor, dass auf Antrag des Bergbauunternehmers die Zustimmung des Grundeigentümers zur Nutzung seines Grundstückes durch den Bergbau durch eine Entscheidung der Bergbehörde ersetzt wird (s. Regelungen zur Streitentscheidung unter § 40 BBergG und zur Grundabtretung unter § 77ff BBergG). Solch eine Entscheidung zugunsten des Bergbauunternehmens ist jedoch an hohe
    rechtliche Anforderungen geknüpft (s. u. a. § 79 BBergG).

    Ein Bergwerkseigentum allein gestattet dem Inhaber noch keine bergbaulichen Tätigkeiten, wie z. B. die Aufnahme von Gewinnungsmaßnahmen. Die Durchführung entsprechender Arbeiten ist erst nach gesonderter Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne durch die Bergverwaltung zulässig. Erst im Betriebsplanverfahren wird damit auch entschieden, in welchem Umfang die vom Bergbauunternehmen geplanten
    Arbeiten ausgeübt werden können.

    Aktuelle Inhaberin des o. g. Bergwerksfeldes ist die: Neptune Energy Deutschland GmbH, Ahrensburger Straße 1, 30659 Hannover.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.03.2024 unter anderem mit, dass sich das Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem ein Kampfmittelverdacht besteht. Das Erteilen einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist daher nicht möglich. Sie ist erst nach Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 27.02.2025 Folgendes mit: Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus den Kampfhandlungen im sogenannten „Kessel von Halbe“ im April 1945. Aufgrund der zentralen Lage, östlich von Märkisch Buchholz, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden. Es gelten die Verursachungsszenarien Luftangriffe (taktisch) und Bodenkämpfe. Der nutzungsparallele Zustand ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei Bodeneingriffen (hierzu zählt ggf. auch eine landwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Seitens der Ordnungsbehörden und des KMBD sind dem Veräußerer keine Einschränkungen der Nutzung oder Bekanntgabe einer Gefährdung bekannt geworden. Für den Veräußerer besteht daher aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage kein Handlungsbedarf für technische Maßnahmen.

    Laut Geoportal Brandenburg ist das Grundstück von keinem Bodendenkmal betroffen.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Straßenanbindung und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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