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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Über 2 ha vertragsfreies Grünland **von Gräben mit Fließgewässern durchzogen**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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39624 Kalbe (Milde)
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
20.607 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Gardelegen Grundbuch von Kalbe/Milde Blatt 3933 Flur 6 Flurstück 12/4
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Stadt Kalbe (Milde) ist eine in 16 Ortschaften mit dazugehörigen Ortsteilen und Wohnplätzen gegliederte Einheitsgemeinde im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.
Die Stadt Kalbe (Milde) liegt im Herzen der Altmark am Flüsschen Milde ca. 6 km östlich der B71 und ist staatlich anerkannter Erholungsort.
Gardelegen liegt ca. 18 km südlich und Salzwedel ca. 36 km nördlich von Kalbe (Milde) entfernt. Die Landeshauptstadt Magdeburg liegt ca. 75 km südlich.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in nordöstlicher Randlage von Kalbe (Milde) auf der NW-Seite der Landstraße L12, die von Kalbe (Milde) nach Altmersleben führt.
Die Fläche ist Bestandteil einer größeren Grünlandfläche, die z.T. von Gräben mit Fließgewässern durchzogen wird.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Kalbe (Milde), Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde), Tel.: 039 080/ 971 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein länglich, nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück nordöstlich der geschlossenen Ortslage mit einer Größe von 20.607 m², lt. Grundbuchangaben.
Der grundbuchlich als Fließgewässer und Landwirtschaft geführte Verkaufsgegenstand wird gemäß vorliegendem Kartenmaterial im Norden durch die Untermilde begrenzt und über Feld-/ Wirtschaftswege bzw. über begrenzende Landwirtschaftsflächen erreicht. Eine direkte Anbindung an die L12 ist augenscheinlich nicht gegeben. Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob die Zuwegungen rechtlich gesichert sind. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist grundbuchlich nicht gesichert. Es obliegt dem Ersteher sich zwecks der künftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung zu setzten.
Laut Angaben aus dem Liegenschaftskataster teilt sich die tatsächliche Nutzung der Fläche in 1.544 m² Fließgewässer und 19.063 m² Landwirtschaft auf.
Entlang der östlichen und südlichen Flurstückgrenzen verlaufen Wassergräben. Mit Vernässungen in diesen Bereichen muss gerechnet werden.
Sollte die Verkaufsfläche in die Nutzung der begrenzenden Landwirtschaftsflächen einbezogen sein, so würde diese Nutzung vertraglos erfolgen. Bezüglich möglicher Fremdnutzungen steht der Veräußerer nicht für die Nutzung und Verwendung des künftigen Erstehers ein. Es ist Sache des Erstehers, die eigene Inanspruchnahme mit den Dritten selbst zu regeln bzw. ggf. selbst vertragliche Regelungen mit den Dritten zu treffen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de