Datenänderung 08.09.2026 Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz teilt im Schreiben vom 08.09.2026 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Flurstück 809/2 liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und das Flurstück 806/1 liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Beide Flurstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung des Flurstücks 809/2 als gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) und des Flurstücks 806/1 als Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB), Wald (§ Abs. 2 Nr. 9b BauGB). Das Objekt liegt nicht im Sanierungsgebiet und nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und steht auch nicht unter Denkmalschutz. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2026/ 2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.