Datenänderung 29.07.2026 Die Gemeinde Namborn teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 27.07.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befinden sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2026/2027 anfallen werden.