Datenänderung 07.07.2026 Die Gemeindeverwaltung Föritztal teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 03.07.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines Flächennutzungsplanentwurfes mit der Ausweisung als private Grünfläche. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2026/2027 nicht an.