Datenänderung 09.07.2026 Die Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 07.07.2026 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Ein Flächennutzungsplan besteht nicht. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2026/2027 nicht an.