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Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Verkaufsfläche
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Detailansicht - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Detailansicht
  • Lageskizze - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 478-0001

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ **etwa 28 km von Leipzig entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Am Sportplatz (gegenüber Hausnummer 12) Ecke Puschkinstraße
    06682 Teuchern OT Gröben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 451 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Weißenfels von Gröben, Blatt 768, Flur 2, Flurstück 17/41
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht mit Nebenanlagen) für die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH, Merseburg.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    In der E-Mail vom 27.01.2026 teilte der Burgenlandkreis (Untere Wasserbehörde) dem Veräußerer mit, dass für das Grundstück keine wasserschutzrechtlichen Belange vorliegen.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 19.12.2025 unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: In Bezug auf Bergbauberechtigungen und/oder aktiven Bergbau sowie Altbergbau ergeben sich auf Grundlage der aktuellen Unterlagen-, Risswerk-, und Datenbestände des LAGB für das Flurstück keine Hinweise.
    Geologie: Auf Grundlage der aktuellen Datenbestände des LAGB werden die folgenden Hinweise erteilt. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das Grundstück nicht bekannt. Es wird empfohlen im Vorfeld konkreter baulicher Vorhaben eine standortbezogene und auf die Bauaufgabe ausgerichtete Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen, sodass u. a. die Gründung den Begebenheiten angepasst und entsprechende Hinweise zum Baugrund (u. a. über die Tragfähigkeit, Verformung und Frostempfindlichkeit des Bodens) gegeben werden können. Hinsichtlich der standortbezogenen Besonderheiten in Bezug auf das Grund- und Oberflächenwasser wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachbehörden.

    Der Burgenlandkreis (Untere Naturschutz- und Forstbehörde) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 10.12.2025 unter anderem mit, dass das Flurstück keine Eintragungen im Naturschutzregisters des Burgenlandkreises aufweist. Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte im naturschutzrechtlichen Sinne sind demnach im Bereich des Flurstückes nicht vorhanden bzw. nicht erfasst.

    Im Schreiben vom 10.12.2025 teilte der Burgenlandkreis (Bauordnungsamt) dem Veräußerer unter anderem mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen in Form einer Belastung oder Begünstigung im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Burgenlandkreis (untere Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 08.12.2025 unter anderem mit, dass das Objekt ein Teil eines Flächendenkmals ist, da umfängliche Siedlungsspuren (Neolithikum bis Neuzeit) zu finden sind, sowie viele Einzelfunde aus denselben Zeiten. Dies bedeutet, dass alle Erdarbeiten auf dem Grundstück bei der Unteren Denkmalschutzbehörde angezeigt werden müssen.

    Ergänzend hierzu beschreibt das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Bodendenkmalpflege, in seinem Schreiben vom 11.12.2025 gegenüber dem Veräußerer detailliert die archäologischen Belange im Bereich des Grundstückes und der unmittelbaren Umgebung. Das Schreiben ist unter der Punkt ‚Dokumente‘ als pdf-Datei dargestellt.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege, teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 05.12.2025 unter anderem mit, dass sich das Grundstück in keinem ausgewiesenen Denkmalbereich befindet und auch anderer Denkmäler nicht in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Somit betrifft das Grundstück keine denkmalfachlichen Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege.

    Im Schreiben vom 03.12.2025 teilte der Burgenlandkreis (Untere Abfall-, Boden- und Immissionsschutzbehörde) dem Veräußerer unter anderem mit, dass es aktuell für das Grundstück keine Eintragungen im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 9 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bodenschutzgesetz vom 02.04.2002 gibt.

    Der Burgenlandkreis (Untere Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 03.12.2025 unter anderem mit, dass eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln anhand der gegenwärtig vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse ist nicht bekannt. Es ist nach dem derzeitigem Kenntnisstand nicht mit dem Auffinden von Kampfmitteln auf dieser Fläche zu rechnen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , das Objekt ist ein Teil eines Flächendenkmals, da umfängliche Siedlungsspuren (Neolithikum bis Neuzeit) zu finden sind, sowie viele Einzelfunde aus denselben Zeiten.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-teuchern.de
  • Behörde Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern, Tel.: 034 443/ 52 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine Grünfläche in der Eigenheimsiedlung ´Am Sportplatz´ mit einer Grundstücksgröße von 451 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche ist insbesondere im südlichen Grundstücksbereich mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Die anliegende Puschkinstraße und der südliche Grundstücksbereich haben ein höheres Geländeniveau.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan des Ortsteiles Gröben als Allgemeines Wohnen ausgewiesen ist. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für eine mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung.

    Etwa mittig des Grundstückes wurde ein neuer Baum gepflanzt. Die Pflanzung erfolgte jedoch nicht durch den Veräußerer.

    Im nordöstlichen Grundstücksbereich ragt aus dem Erdboden ein Wasserschlauch. Dem Veräußerer ist zu dem Verlauf im Erdboden, dem Zweck der Nutzung und dem Zustand nichts bekannt.

    Sämtliche v. g. Nutzungen erfolgen vertragslos. Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Die nördliche Nachbarbebauung befindet sich in Grenzbebauung zum Verkaufsgegenstand.

    Die in Abteilung II des Grundbuches dinglich gesicherte Trinkwasserleitung quert den südlichen Grundstücksbereich parallel zur Puschkinstraße. Ein Schutzstreifen von jeweils 2 Meter von der Achse aus darf nicht überbaut und bepflanzt werden.

    Die Zuwegung zum Verkaufsobjekt erfolgt über die Straße ´Am Sportplatz´. Der asphaltierte Bereich endet etwa in der Mitte der östlichen Grundstücksgrenze.

    Stromleitungen sind im südlich angrenzenden Fußweg sowie in der östlich angrenzenden Straße ‚Am Sportplatz‘ vorhanden. Eine Abwasserleitung verläuft ebenfalls in der östlich angrenzenden Straße ‚Am Sportplatz‘. Der Verkaufsgegenstand hat jedoch keinen direkten Anschluss.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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