Datenänderung 09.07.2026 Die Rolandstadt Perleberg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 08.07.2026 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als SPE-Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft liegt. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2026/2027 nicht an.