Datenänderung 26.06.2026 Das Amt Schenkenländchen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 26.06.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Landwirtschaft/Flächen für Wald. Ferner befindet sich der Verkaufsgegenstand im Landschaftsschutzgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2026/2027 nicht an.