Datenänderung 09.07.2026 Die Stadtverwaltung Cottbus teilt dem Auktionshaus in den Schreiben vom 08.07.2026 unter anderem mit, dass das Flurstück 1840 der Flur 1 (Gemarkung Groß Gaglow) im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt und im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Die Flurstücke 271, 292, 293 und 1962 der Flur 1 (Gemarkung Kiekebusch) liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan befindet sich in Aufstellung. Im Entwurf des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes sind die Flurstücke wie folgt dargestellt: - Flurstück 271: landwirtschaftliche Fläche und Wald - Flurstücke 292, 293: Wald - Flurstück 1962: landwirtschaftliche Fläche. Die Stadtverwaltung teilt ferner mit, dass das Flurstück 1962 grenzt, unmittelbar an ein Bodendenkmal. Teilweise liegt das Flurstück 1962 in einer Potentialfläche für Photovoltaik (Ziel und Handlungskonzept zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme für Freiflächen Photovoltaik-Anlagen (FF-PV) in der Stadt Cottbus/ Chósebuz).