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Vertragsfreie Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**

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  • Lageskizze - Vertragsfreie Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Lageskizze
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Auktions-ID 477-0005

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.600 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Bungalowsiedlung III
    19089 Tramm b Schwerin OT Settin
  • Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 864 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Ludwigslust von Settin, Blatt 20424, Flur 2 Flurstücke 74/2, 74/4 und 123/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II nur lastend auf Flurstücken 74/2 und 74/4

    lfd. Nr. 25: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20364 BV Nr. 7 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 26: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20430 BV Nr. 5 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 27: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20428 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 28: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20427 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 29: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20429 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 30: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 807 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 31: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20432 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 32: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 803 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 33: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 834 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 34: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20434 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 35: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20426 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    lfd. Nr. 36: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20436 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 1 bis 36.

    Abt. II nur lastend auf Flurstück 123/2

    lfd. Nr. 41: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20364 BV Nr. 7 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 42: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20430 BV Nr. 5 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 43: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20428 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 44: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20427 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 45: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20429 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 46: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 807 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 47: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20432 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 48: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 803 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 49: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 834 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 50: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20434 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 51: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20426 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    lfd. Nr. 52: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20436 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abt. II, Nr. 41 bis 52.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 25-36 und 41-52 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Crivitz teilte im Schreiben vom 15.08.2023 Folgendes mit: Für den Verkaufsgegenstand bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel und es sind keine Baulasten eingetragen. Der Verkaufsgegenstand ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Ausgleichsflächen/ Verkehrsflächen ausgewiesen. Denkmalschutz besteht nicht. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/ oder Bodenkontamination vor.
  • Makrolage
    Tramm ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Crivitz verwaltet.

    Die Gemeinde liegt südlich der B321. Die A14 (etwa 18 km) ist über die Anschlussstelle Schwerin-Ost erreichbar.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am Uferbereich des Settiner Sees, nahe der Straße Bungalowsiedlung III. Die Umgebung besteht überwiegend aus Wohnbebauung.

    Der Settiner See ist ungefähr 1300 m lang, im Nordteil etwa 600 m und im Südteil etwa 300 m breit. In der nördlichen Ausbuchtung befindet sich eine kleine Insel. Der See wird durch den Amtsgraben, der die Seenkette Millitzsee, Crivitzer See und Barniner See in nordnordöstlicher Richtung durchfließt, in die Warnow entwässert. Am östlichen Ufer schließt sich das Waldgebiet Settiner Tannen an. Der See liegt in der Wald- und Wiesenlandschaft Lewitz. Direkt am Settiner See liegt das Herrenhaus Settin, das als Hotel genutzt wird.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-crivitz.de
  • Behörde Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Telefon: 03863/ 54540
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück am Uferbereich des Settiner Sees mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 864 m², bestehend aus den 3 zusammenhängenden Flurstücken 123/2 mit 347 m², 74/2 mit 275 m² und 74/4 mit 242 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Der vertragsfreie und im Grundbuch als Erholungsfläche bzw. Flurstück 74/4 als Weg verzeichnete Verkaufsgegenstand stellt sich als naturbelassenes Grundstück dar.

    Der hinter den bebauten Grundstücken Bungalowsiedlung III Nrn. 10, 11 und 12 und in Ufernähe liegende Verkaufsgegenstand wird von den Anwohnern der Bungalowsiedlung III als Zuwegung genutzt.

    Die Liegenschaft besitzt keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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