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Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald

  • Blick auf die Verkaufsfläche - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Blick auf die Verkaufsfläche
  • Blick auf die Verkaufsfläche - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Blick auf die Verkaufsfläche
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 475-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
16.800 EUR *
SP 7.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Über 2 Hektar Wald- und Landwirtschaftsfläche in Märkisch Buchholz - dem Tor zum Spreewald
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Leibscher Chaussee
    15748 Märkisch Buchholz
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 20.879 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Königs Wusterhausen von Märkisch Buchholz, Blatt 376, Flur 5, Flurstück 75 und

    Amtsgericht Königs Wusterhausen von Märkisch Buchholz, Blatt 194, Flur 5, Flurstück 76
  • Belastungen im Grundbuch
    Blatt 376:
    Abt. II, lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    (Grundwassermessstellenrecht) für das Landesamt für Umwelt,
    Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg.

    Abt. III: Keine Eintragung.

    Blatt 194:
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 4 des Grundbuches (Blatt 376) als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Teilw. verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Schenkenländchen teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 13.03.2025 für das Flurstück 75 der Flur 5 unter anderem mit, dass die Stadt Märkisch Buchholz über keinen Flächennutzungsplan verfügt. Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach § 35 BauGB bewertet. Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet. Über Erschließungsmaßnahmen liegen keine Informationen vor.

    In der E-Mail vom 06.05.2024 teilte das Amt Schenkenländchen dem Veräußerer für das Flurstück 76 der Flur 5 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt.

    Das Amt Schenkenländchen teilt dem Veräußerer in der E-Mail vom 26.03.2026 unter anderem mit, dass die Auskünfte vom 06.05.2024 und 13.03.2025 weiterhin Bestandskraft haben, hinzu kommt, das alle Flurstücke sich im Landschaftsschutzgebiet befinden. Bei Flurstück 75 der Flur 5 ist der kleine Teil der die Feldfläche betrifft ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark an der B 179“ (ca. 450 m²).

    Gemäß E-Mail vom 06.05.2024 des Amtes Schenkenländchen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes am 29.06.2022 beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schenkenländchen ist noch nicht erfolgt.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dem Veräußerer in den Schreiben vom 28.03.2024 und 12.03.2025 unter anderem mit, dass die Flurstücke nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht als altlastverdächtige Fläche bzw. Altlasten im Altlastenkataster des Landkreises Dahme-Spreewald registriert sind.

    In den Schreiben vom 19.12.2023 und 06.03.2025 teilte der Landkreis Dahme-Spreewald dem Veräußerer unter anderem mit, dass sich die Flurstücke innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Dahme-Heideseen befinden. Das Grundstück befindet sich darüber hinaus auf der in der Forstgrundkarte des Landesbetriebs Forst Brandenburg eingetragenen Waldflächen. Das Grundstück unterliegt dem Geltungsbereich des Landeswaldgesetzes des Landes Brandenburg. Geschützte Biotope und Naturdenkmäler sind für das Flurstück 76 nicht kartiert.

    Der Veräußerer teilt ergänzend dazu mit, dass das Grundstück im Naturpark „Dahme-Heidesee“ liegt.
  • Nettojahresmiete Bemerkung Siehe Zusammenfassung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-schenkenlaendchen.de
  • Behörde Amt Schenkenländchen, Markt 9, 15755 Teupitz, Tel.: 033 766/ 689 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 75 (8.800 m²) und 76 (12.079 m²) der Flur 5 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 20.879 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Die Verkaufsfläche ist überwiegend eine unebene Waldfläche, mit nicht durchforsteten Kiefernwald, im Hauptbestand ca. 90-jährige Kiefern und vereinzelten Birken. Der Veräußerer teilt mit, dass der Bestockungsgrad ca. 0,7 (Stand 28.03.2025) beträgt. Der restliche Grundstücksbereich (kleinere Teilflächen beider Flurstücke) wird landwirtschaftlich über einen Pachtvertrag genutzt.

    Etwa 608 m² des Flurstückes 75 und etwa 591 m² des Flurstückes 76 sind Bestandteil von Pachtverträgen, in dem jeweils noch ein weiteres Fremdflurstück enthalten ist. Die anteilige Jahresnettopacht beträgt für das Verkaufsflurstück 75 € 3,04 und für das Verkaufsflurstück 76 € 2,96. Die Jahresnettopacht beträgt für die Teilflächen beider Flurstücke insgesamt € 6.
    Hinweis des Auktionshauses: Bei den Fremdflurstücken handelt es sich um die Flurstücksnummern 25 und 139, welche im Rahmen der Onlineauktion am 18.06.2026 unter den Auktions-IDs: 475-0016 und 475-0017 zum Aufruf kommen.

    Auf dem Flurstück 75 befindet sich eine Grundwassermessstelle (GWM) mit der Kennung ´LUA 1324´ im Eigentum des Landesamtes für Umwelt Brandenburg. Die Grundwassermessstelle ist durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert. Aktuell werden keine Beobachtungen an der GWM durchgeführt. Eine Zufahrt zur Messstelle muss möglich bleiben. Mittelfristig ist der Rückbau der GWM geplant.

    Die Flurstücke befinden sich innerhalb des Feldes des Bergwerkseigentums ´Märkisch Buchholz (31-0069)´, welches die Inhaberin der Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung der im Feld lagernden Bodenschätze (flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe) berechtigt und auf Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, verliehen wurde.

    Das Bergwerkseigentum wurde im Ergebnis einer geologischen Lagerstättenerkundung von der Staatlichen Vorratskommission für nutzbare Ressourcen der Erdkruste der DDR verliehen und nachfolgend auf der Grundlage der Regelungen des Einigungsvertrages bestätigt. Es handelt sich um aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 151 Bundesberggesetz (BBergG). Das Bergwerkseigentum ist von der Laufzeit her unbefristet.

    Bei einem Bergwerkseigentum handelt es sich um ein grundstückgleiches Recht. Auf das Bergwerkseigentum entsprechend anwendbar sind die für Grundstücke geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, z. B. zur Übertragung des Eigentums oder zur Belastung mit einem Recht.

    Eine Bergbauberechtigung zur Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen in Form eines Bergwerkseigentums ist jedoch losgelöst vom Grundstückseigentum. Durch eine bestehende Bergbauberechtigung wird damit nicht unmittelbar in das Recht des Grundeigentümers zur Nutzung seines Grundstückes eingegriffen.

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der aus dem Bergwerkeigentum hervorgehenden Rechte durch ein mit dem Bergbau konkurrierendem Vorhaben kann zu Entschädigungsforderungen der Rechtsinhaber führen.

    Sollte zur Umsetzung der bergrechtlich genehmigten Planung die Benutzung einzelner Grundstücke in einem Feld der Bergbauberechtigung erforderlich sein, so hat sich der Bergbauunternehmer gütlich mit den Grundeigentümern dazu zu verständigen. Dies erfolgt in der Praxis i. d. R. durch den Kauf des Grundstückes oder durch Schließung eines (Pacht-)vertrages zur Nutzung. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, sieht das BBergG die Möglichkeit vor, dass auf Antrag des Bergbauunternehmers die Zustimmung des Grundeigentümers zur Nutzung seines Grundstückes durch den Bergbau durch eine Entscheidung der Bergbehörde ersetzt wird (s. Regelungen zur Streitentscheidung unter § 40 BBergG und zur Grundabtretung unter § 77ff BBergG). Solch eine Entscheidung zugunsten des Bergbauunternehmens ist jedoch an hohe rechtliche Anforderungen geknüpft (s. u. a. § 79 BBergG).

    Ein Bergwerkseigentum allein gestattet dem Inhaber noch keine bergbaulichen Tätigkeiten, wie z. B. die Aufnahme von Gewinnungsmaßnahmen. Die Durchführung entsprechender Arbeiten ist erst nach gesonderter Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne durch die Bergverwaltung zulässig. Erst im Betriebsplanverfahren wird damit auch entschieden, in welchem Umfang die vom Bergbauunternehmen geplanten Arbeiten ausgeübt werden können.

    Aktuelle Inhaberin des o. g. Bergwerksfeldes ist die Neptune Energy Deutschland GmbH, Ahrensburger Straße 1 in 30659 Hannover.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte dem Veräußerer in den Schreiben vom 24.03.2024 und 25.04.2025 unter anderem mit, dass sich das Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem ein Kampfmittelverdacht besteht. Das Erteilen einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist daher nicht möglich. Sie ist erst nach Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 23.03.2026 Folgendes mit: Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus den Kampfhandlungen im sogenannten „Kessel von Halbe“ im April 1945, hier die schweren Kämpfe in und um Märkisch Buchholz. Für die Flurstücke nennt der KMBD Brandenburg eine unmittelbare Nähe zu einer ehemaligen Panzersperre auf der Leibscher Chaussee als eines der Hauptkampfgebiete mit einer vermuteten extrem hohen Kampfmittelbelastung. Aufgrund der Erkenntnisse und der zentralen Lage, östlich von Märkisch Buchholz, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden. Es gelten die Verursachungsszenarien Luftangriffe (taktisch) und intensive Bodenkämpfe. Bei Bodeneingriffen muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Seitens der Ordnungsbehörden und des KMBD (keine Ordnungsbehörde) sind keine Einschränkungen der
    Nutzung oder Bekanntgabe einer Gefährdung bekannt. Für den Veräußerer besteht zurzeit und aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage bzw. seitens des Veräußerers nicht geplante Bodeneingriffe, kein Handlungsbedarf für technische Maßnahmen.

    Der Veräußerer teilt ergänzend dazu mit, dass der nutzungsparallele Zustand eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist. Bei Bodeneingriffen (hier zählt auch eine landwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden.

    Laut Geoportal Brandenburg ist das Grundstück von keinem Bodendenkmal betroffen.

    Gemäß Kartenmaterial verläuft im südlichen Bereich von Flurstück 75 ein Bewässerungsgraben. Ferner teilt der Veräußerer mit, dass das Flurstück 75 von einem Waldweg in Nord-Süd-Richtung durchquert wird.

    Der Verkaufsgegenstand liegt direkt an der öffentlichen Straße ´Leibscher Chaussee´ (B 179).

    Das Grundstück verfügt über keine medientechnische Erschließung. Es liegen keine zentralen öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen oder Stromleitungen an. Eine Gasleitung verläuft nördlich der Flurstücke parallel in der Straße. Wahrscheinlich verläuft die Gasleitung (laut Lageplan) über die nordöstliche Grundstücksgrenze von Flurstück 76, ohne vertragliche Vereinbarung bzw. dinglich Sicherung. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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