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Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 475-0018

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.700 EUR *
SP 1.500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grundstück (Wald, Grünland und Brachfläche) **zwischen der BAB 12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Buschmühlenweg
    15230 Frankfurt (Oder) OT Güldendorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 9.942 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Frankfurt (Oder) von Frankfurt (Oder), Blatt 18175, Flur 107, Flurstück 330/10
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    (Abwasserdruckleitung (Schmutzwasser) vom APW Frankfurt (Oder)-OT Markendorf bis Frankfurt (Oder) Buschmühlenweg gemäß § 4 Sachenrechts-Durchführungsverordnung) für die FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH, Frankfurt (Oder).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Frankfurt (Oder) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 07.05.2024 für die Verkaufsfläche und weitere Flurstücke (die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören) unter anderem Folgendes mit: Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (in der Fassung der 11. Änderung gültig seit dem 16.12.2020) mit der Ausweisung als Grünfläche oder landwirtschaftliche Fläche. Das Flurstück 330/10 ist als Ausgleichs- und Ersatzfläche gekennzeichnet. Es dient damit einer kommunalen Aufgabe. Die Grundstücke liegen in keinem Satzungsgebiet (Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet). Die Grundstücke liegen nicht in Wasserschutzgebieten, nicht in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, und nicht in Hochwasserrisikogebieten. Es stehen somit keine wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Belangen entgegen.

    In der E-Mail vom 05.01.2026 teilt die Stadt Frankfurt (Oder) dem Veräußerer mit, dass die Stellungnahme vom 07.05.2024 weiter Gültigkeit hat und es keine Veränderungen gibt.

    Die Stadt Frankfurt (Oder) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.02.2024 mit, dass das Flurstück nicht im Altlastenkataster des Landes Brandenburg erfasst ist.

    Die Stadt Frankfurt (Oder) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 13.02.2024 mit, dass auf dem Flurstück keine Baulast gemäß § 84 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39) eingetragen ist.

    Im Schreiben vom 09.02.2024 teilte die Stadt Frankfurt (Oder) dem Veräußerer für die Verkaufsfläche und weitere Flurstücke (die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören) unter anderem Folgendes mit:
    Die Flurstücke befinden sich in keinem gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützten Gebieten. Es sind keine geschützten Bäume (Naturdenkmale) gemäß der Naturdenkmalverordnung der Stadt Frankfurt (Oder) vorhanden. Die Flurstücke sind zum Teil mit Bäumen bestanden. Die Bestimmungen der Baumschutzverordnung der Stadt Frankfurt (Oder) sind zu beachten. Die Flurstücke weisen zum Teil Wald im Sinne des Waldgesetzes auf. Die gesetzlichen Bestimmungen des Biotop- und Artenschutzes sind grundsätzlich zu beachten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.frankfurt-oder.de
  • Behörde Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder), Tel.: 0335/ 552 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Wald-, Grün- bzw. Brachfläche mit einer Grundstücksgröße von 9.942 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Verkaufsgegenstand ist uneben und weist Richtung Osten ein starkes Gefälle auf. Das Grundstück liegt zwischen der BAB12 und der Kleingartenanlage ´Leinengasse´ und ist überwiegend mit Bäumen bewachsen.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 07.07.2021 unter anderem mit, dass sich das Flurstück in einem Gebiet befindet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe kann daher nicht bescheinigt werden. Sie ist erst nach der Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften teilt unter anderem mit, dass der Kampfmittelverdacht aufgrund der Verursachungsszenarien ´Bodenkämpfe´ zum Ende des 2. Weltkrieges besteht. Im Bereich des Verkaufsobjektes wurde weiterhin ein ehemaliger Stellungsgraben (militärische Hohlform) festgestellt. In diesem könnten sich zurückgelassene oder vergrabene Kampfmittel befinden. Im Hinblick auf spätere Aufschüttungen/Bodenumlagerungen, die nicht aufgefundene Kampfmittel enthielten, kann sich ggf. ebenfalls eine entsprechende Belastung ergeben. In der Umgebung wurden in der Vergangenheit zahlreiche bodenkampftypische Kampfmittel aufgefunden und mit weiteren oberflächennahen Infanteriekampfmitteln ist weiterhin zu rechnen.

    Die Durchführung einer Phase A - Kampfmittel des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften vom 27.05.2021 ist unter dem Punkt ´Dokumente´ als pdf-Datei veröffentlicht.

    Der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers teilte in der E-Mail vom 30.10.2023 hierzu unter anderem Folgendes mit: Der gesamte westliche Teil des Flurstücks ist stark bewachsen und vermutlich eine Aufschüttungsfläche. Auf und unter der Geländeoberfläche (GOK) wurde Bauschutt und Abfall festgestellt. Eine ehemalige Hohlform oder Reste davon sind örtlich nicht erkennbar. Auch eine Auswertung des Digitalen Geländemodels (DGM) zeigt keine heutigen Hohlformen. Die stichprobe-artig durch Öffnungen überprüften Anomalien waren Bauschutt und Abfall. Vermutlich ist der ehemalige Stellungsgraben zugeschüttet.

    In der E-Mail vom 29.12.2025 teilte der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers unter anderem mit, dass die Stellungnahme vom 30.10.2023 zutreffend und aktuell ist. Es besteht ein konkreter Kampfmittelverdacht für das Flurstück (überschütteter Stellungsgraben). Im nutzungsparallelen Zustand, d. h. Brachland, sind keine Maßnahmen zur Überprüfung des Verdachts bzw. zur Gefahrenerkundung erforderlich.

    Der Veräußerer teilt dazu ergänzend mit, dass der konkrete Kampfmittelverdacht dennoch insbesondere durch ggf. zurückgelassene bzw. vergrabene Kampfmittel in dem ehemaligen Stellungsgraben sowie ggf. nicht geprüfte aufgeschüttete Bodenbestandteile begründet ist. Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen und liegt teilweise in der 40m Bauverbotszone gem. § 9 Bundesfernstraßengesetz. Das Grundstück berührt zurzeit keine bekannten Bau- oder bodendenkmalpflegerischen Belange gemäß des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes.

    Der Verkaufsgegenstand besitzt keine eigene Straßenanbindung und ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Das Grundstück ist medientechnisch nicht erschlossen. Über das Flurstück verläuft eine Schmutzwasserdruckleitung der FWA Frankfurt Wasser- und Abwassergesellschaft mbH, für die eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wurde.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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