Datenänderung 11.06.2026 Der Veräußerer teilt dem Auktionshaus hinsichtlich eventuell bestehendem Pachtverhältnis folgende Information mit: Es liegen widersprüchliche Auskünfte über angeblich aktuell bestehende Pachtverhältnisse für den Verkaufsgegenstand vor. Zwei Personen haben behauptet, mit dem früheren Eigentümer einen mündlichen bzw. schriftlichen Pachtvertrag abgeschlossen zu haben. Zwischenzeitlich wurde von einem der angeblichen Pächter ein schriftlicher Landpachtvertrag vorgelegt mit einer Laufzeit von 18 Jahren (2022-2040). Hinsichtlich des angeblich mündlich abgeschlossenen Pachtvertrages hat die andere Person ein von ihr als „Pachtquittung“ bezeichnetes Dokument vorgelegt mit dem Hinweis „Pachtquittung von 2024 in Höhe von 150,- €“. Der Veräußerer kann weder das Bestehen noch die Wirksamkeit, den Inhalt, die Laufzeit oder die Beendigung der behaupteten Vertragsverhältnisse bestätigen. Dem Veräußerer liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob wirksame Pacht-, Miet-, Nutzungs- oder sonstige Besitzrechte Dritter bestehen, da es Fiskalerbe des verstorbenen Eigentümers ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher. Der Veräußerer kann aus den genannten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass das Grundstück frei von Pacht-, Miet-, Nutzungs- oder sonstigen Besitzrechten Dritter ist. Hinweis des Auktionshauses: Die genannten Beträge in der Quittung in Höhe von 150,-- € sowie im Landpachtvertrag in Höhe von 70,-- € beziehen sich auf das Verkaufsflurstück 71 sowie auf die ebenfalls in der Auktion unter der Pos. #475-0003 zum Verkauf stehenden Flurstücke 48 und 66. Der Landpachtvertrag sowie auch die Quittung wurden unter Dokumente veröffentlicht.