Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Waldfläche nebst ehemaligem Bungalow, Schuppen und Unterstand mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 4.217 m²,lt. Grundbuchangaben.
Der Bungalow ist in einfacher massiver Bauweise errichtet und verfügt über eine Grundfläche von ca. 45 m². Das Dach ist teilweise mit Ziegeln sowie Wellasbestplatten eingedeckt und stark vermoost. Die Schlafräume sind nur über eine Außentreppe erreichbar, können jedoch aufgrund bestehender Einsturzgefahr nicht betreten werden.
Das Dach des Schuppens besteht aus Dachziegeln sowie Wellasbestplatten und das Dach des Unterstandes ist mit Wellasbestplatten gedeckt. Zusätzlich sind unter dem Unterstand auch noch weitere Wellasbestplatten gelagert.
Unter anderem sind an den Gebäuden Feuchtigkeitsschäden und im Bungalow starke Schimmelbildung an den Innenwänden und Decken sowie Löcher im Decken- und Dachbereich zu verzeichnen. Sämtliche Baulichkeiten sind ruinös. Die Gebäude weisen infolge des langen Leerstandes umfangreiche Schäden auf und sind aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht mehr nachnutzbar.
Es ist nicht auszuschließen, dass neben Wellasbest weitere Materialien verbaut wurden, die nach den heutigen Regelungen als Gebäudeschadstoffe (z. B. Holzschutzmittel, Dämmmaterialien etc.) gelten.
Das Amt Brück teilt dem Veräußerer in der E-Mail vom 30.04.2026 unter anderem Folgendes mit: Bestehende Gebäude und Nutzungen genießen Bestandsschutz, soweit diese mit Genehmigung errichtet wurden und die genehmigte Nutzung nicht dauerhaft aufgegeben wurde. Die Nachweispflicht obliegt hier beim Eigentümer. Eine dauerhafte Wohnnutzung im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich nachweislich um ein Wohngebäude, welches fortwährend zu Wohnzwecken genutzt wurde. Die Nachweispflicht obliegt auch hier beim Eigentümer. Ob ein Gebäude Bestandsschutz genießt, wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark beurteilt.
Dem Veräußerer liegen keinerlei Bauunterlagen/Baugenehmigungen für den Verkaufsgegenstand vor. Ferner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Objekt seit Jahren leer steht (Nutzung wurde aufgegeben).
Die bestehenden Gebäude sind aufgrund des Bauplanungsrechts aktuell nicht nachnutzbar. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist nur über den Landkreis zu erhalten.
Die Verkaufsfläche ist mit Kiefern, heranwachsenden Laubbäume, Sträucher und Wildwuchs bewachsen.
Auf der Verkaufsfläche befinden sich Ansammlungen von Totholz sowie auf dem Grundstück und in den Gebäuden umfangreiche Ablagerungen von Müll (unter anderem Altmobiliar, ein alter Fernseher, div. bewegliche Gegenstände im ehemaligen Bungalow sowie alte Gerätschaften, Öle, Farben, Asbestplatten und Metallteile im ehemaligen Schuppen).
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Die Verkaufsfläche ist überwiegend mit einem Maschendrahtzaun eingezäunt, die südliche (Flurstück 48) und nördliche (Flurstück 49) Grundstücksgrenze sind offen.
Der Veräußerer teilt mit, dass der Verkaufsgegenstand der Baumschutzsatzung Brück unterliegt, lt. Geoportal Brandenburg zurzeit von keinem Schutzgebiet betroffen ist und keine Hinweise für Kampfmittel oder sonstige Kontaminationen bekannt sind.
Gemäß Denkmalliste des Landes Brandenburg mit Stand vom 01.01.2026 liegt die Flur 2 der Gemarkung Borkwalde im Bereich des Bodendenkmals mit der Kurzansprache ´Grenzmarkierung deutsches Mittelalter, Grenzmarkierung Neuzeit´ (Bodendenkmalnummer: 30021). Der Veräußerer teilt jedoch mit, dass das Grundstück gemäß Geoportal Brandenburg von keinem Bodendenkmal betroffen ist.
Gemäß Kartenmaterial stehen die Aufbauten des nördlichen Grundstücksnachbarn in Grenzbebauung zum Verkaufsgegenstand.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.