Datenänderung Das Amt Lebus bestätigt im Schreiben vom 11.05.2026 die Aussagen vom 27.09.2017. Es wird aber konkretisiert, dass von dem Flurstück ca. 200 m² im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und die Restfläche des Flurstücks im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2026/ 2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.