Datenänderung Das Amt Lebus bestätigt im Schreiben vom 11.05.2026 die Aussagen vom 04.09.2018. Es wird aber konkretisiert, dass die Restfläche des Flurstücks 173 sowie die Flurstücke 174 und 175 im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und dass die Außenbereichsflächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen sind. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass für die Flurstücke kein Denkmalschutz besteht. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2026/ 2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen. Hinweis des Amtes zum Flurstück 173: Ohne bekannte Zufahrt/Erschließung.