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Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück

  • Blick auf das Flurstück 420/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Blick auf das Flurstück 420/1
  • Blick auf das Flurstück 467/5 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Blick auf das Flurstück 467/5
  • Blick auf das Flurstück 492/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Blick auf das Flurstück 492/1
  • Blick auf die Flurstücke 505/1, 506/1, 507/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Blick auf die Flurstücke 505/1, 506/1, 507/1
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstücke 467/5, 505/1-507/1, 420/1, 492/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstücke 467/5, 505/1-507/1, 420/1, 492/1
  • Lageskizze Flurstücke 467/5, 505/1-507/1, 420/1, 492/1  - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze Flurstücke 467/5, 505/1-507/1, 420/1, 492/1
  • Blick auf das Flurstück 328/3 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Blick auf das Flurstück 328/3
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung 328/3 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung 328/3
  • Lageskizze 328/3 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze 328/3
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 362/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung Flurstück 362/1
  • Lageskizze Flurstück 362/1 - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Lageskizze Flurstück 362/1
  • Übersicht aller Flurstücke - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Übersicht aller Flurstücke
  • Übersicht aller Flurstücke - Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
    Übersicht aller Flurstücke

Auktions-ID 474-0019

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Paketverkauf von 6 Landwirtschafts- & Waldflächen am Übergang vom St. Wendeler Land zum Naturpark Saar-Hunsrück
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    66640 Namborn-Baltersweiler
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße insgesamt 370 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken von Baltersweiler, Blatt 1429, Flur 2, Flurstücke 328/3, 362/1, 420/1, 467/5, 492/1, 505/1, 506/1, 507/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Antwort erhalten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Geo-Koordinaten für die Lokalisierung der einzelnen Flurstücke:

    Flurstück 328/3: 49.492128, 7.151298

    Flurstück 362/1: 49.493938, 7.151363

    Flurstück 420/1: 49.495809, 7.151209

    Flurstück 467/5: 49.496339, 7.150930

    Flurstück 492/1: 49.495927, 7.152006.

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.namborn.de
  • Behörde Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Tel.: 06857 - 90030, E-Mail: rathaus@namborn.de
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen als Paketverkauf 8 Flurstücke mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 370 m², lt. Grundbuchangaben. Die Flurstücke liegen überwiegend räumlich voneinander getrennt. Zusammenhängende Flurstücke werden in dieser Beschreibung als ein Grundstück angesehen, daher ist von 6 Grundstücken in diesem Paketverkauf die Rede.

    Die Flurstücke 505/1, 506/1 und 507/1 sind diese zusammenhängenden Flurstücke als Bestandteil einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, werden vermutlich vertragslos genutzt und weisen eine insgesamte Grundstücksgröße von 11 m², lt. Grundbuchangaben auf.

    Die Flurstücke 492/1 (Grundstücksgröße von 5 m², lt. Grundbuchangabe), 467/5 (Grundstücksgröße von 80 m², lt. Grundbuchangabe). 362/1 (Grundstücksgröße von 152 m², lt. Grundbuchangabe) und 328/3 (Grundstücksgröße von 44 m², lt. Grundbuchangabe) sind Unland/Wald.

    Das Flurstück 420/1 ist eine vermutlich vertragslos genutzte Landwirtschaftsfläche mit einer Grundstücksgröße von 78 m².

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich überwiegend um gefangene Flurstücke ohne Anbindung an öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Das Grundstück Nr. 467/5 ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Grauer Dorn bei Baltersweiler“ (L 6508-304).

    Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes teilt in seinem Schreiben vom 01.03.2017 (Az: 2.2/A/99/37/13) mit, dass die verkaufsgegenständlichen Flächen keinen Eintrag im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen aufweisen.

    Im Rahmen der Ersteinschätzung hinsichtlich eines möglichen Kampfmittelverdachtes wurde für die verkaufsgegenständlichen Flächen im Oktober 2024 eine Luftbildauswertung durchgeführt. Eine potentielle Kampfmittelbelastung ist nicht abzuleiten da es weder luftsichtig Hinweise auf Bombenabwürfe noch Hinweise zu Bodenkämpfen im Erkundungsgebiet festgestellt werden konnten.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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